Im Rechtsstreit um gesundheitliche Schäden nach einer Covid-19-Impfung hat eine Klägerin am Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg erzielt. Das höchste deutsche Zivilgericht wies das untere Gericht an, die Klage erneut zu prüfen und der Klägerin Auskünfte über Wirkungen und Nebenwirkungen des Astrazeneca-Impfstoffs zu erteilen. Der BGH entschied, dass die Anforderungen an den Auskunftsanspruch zu hoch angesetzt waren.
Die betroffene Zahnärztin Pia Aksoy, die im März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria geimpft wurde, leidet seitdem unter einem Hörverlust auf einem Ohr. Sie sieht die Impfung als Auslöser ihres gesundheitlichen Problems und verlangt sowohl Auskunft als auch Schadenersatz von Astrazeneca. In vorherigen Instanzen war ihre Klage jedoch abgewiesen worden.
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte in seinem Urteil auf das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs verwiesen, welches von der Europäischen Arzneimittelagentur bestätigt wurde. Der BGH hob nun dieses Urteil auf und wies darauf hin, dass es plausibel erscheinen könne, dass das Arzneimittel den verursachten Schaden hervorrief, auch wenn es gegenteilige Hinweise gibt. Der Auskunftsanspruch beziehe sich nicht nur auf die individuelle Erkrankung der Klägerin, sodass auch der Anspruch auf Schadenersatz neu betrachtet werden müsse.
Die Entscheidung des BGH bedeutet, dass der Hintergrund dieser Klage weiterhin von rechtlicher Bedeutung bleibt und die konkreten Umstände der Impfnebenwirkungen möglicherweise ausführlicher beleuchtet werden.