Ab heute können Eigentümer von Mehrparteienhäusern Fördermittel für den Einbau von E-Ladesäulen beantragen. Das Programm des Bundes zielt darauf ab, die Attraktivität von E-Autos zu erhöhen und die notwendige Infrastruktur in Wohnanlagen zu schaffen. Eine Förderung von bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz steht zur Verfügung, abhängig von den installierten Ladepunkten.
Die Förderung richtet sich nicht nur an private Personen, sondern auch an Eigentümergemeinschaften sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die Stellplätze in Mehrfamilienhäusern verwalten. Mieter sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Unterstützt werden private Ladepunkte, wie Wallboxen, sowie notwendige Vorarbeiten, beispielsweise bauliche Maßnahmen und Netzanschlüsse. Kosten für Planung und Leasing sind jedoch nicht förderfähig.
Um Zugang zu den Zuschüssen zu erhalten, müssen pro Mehrfamilienhaus mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert und 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze vorverkabelt werden. Die geförderten Ladepunkte müssen in Bestandsgebäuden errichtet werden, deren Bauantrag vor dem 24. März 2021 gestellt wurde. Unmittelbar vor der Antragstellung dürfen die Maßnahmen nicht begonnen worden sein, und erneuerbare Energien müssen für den Betrieb genutzt werden.
Anträge können über ein digitales Portal der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC) bis zum 10. November 2026 eingereicht werden. Das gesamte Fördervolumen beläuft sich auf 500 Millionen Euro. Experten begrüßen das Programm grundsätzlich, betonen jedoch, dass kleinere Mehrparteienhäuser und komplexe Mehrheitsentscheidungen für Eigentümergemeinschaften zu Herausforderungen führen können.