Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich am Mittwoch im Deutschen Bundestag gegen die Kritik an den geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gewandt. Die Reform, die im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, soll einerseits das Gesetz effizienter machen und andererseits den Bürgern zugutekommen. Hubig betonte, dass beim Änderungsprozess darauf geachtet werde, den Grundkonsens über den Zweck des IFG zu bewahren.
Die Ministerin wies scharfe Spekulationen über mögliche Gebühren in Höhe von mehreren Zehntausend Euro für IFG-Anfragen zurück. Diese Überlegungen seien „nirgendwo“ dokumentiert und hätten keinen Grundlagen. Ein Gesetzentwurf, der die Änderungen konkretisieren soll, wird derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft. Hubig äußerte die Überzeugung, dass die Regierung auch künftig transparent über ihr Handeln Rechenschaft ablegen werde.
Laut den im Koalitionsausschuss vereinbarten Plänen sollen IFG-Anfragen künftig nur noch von Privatpersonen und bei nachgewiesenem „berechtigtem Interesse“ gestellt werden können. Organisationen und Medienunternehmen wären somit ausgeschlossen. Zudem soll der bisherige Gebührendeckel von 500 Euro entfallen, während die Gebühren künftig „kostendeckend“ erhoben werden sollen. Diese Maßnahmen begründet die Regierung mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und kritische Infrastrukturen zu schützen.
Zahlreiche Organisationen und Medienvertreter äußerten sich besorgt und sprechen von einem „Angriff auf die Pressefreiheit“. Der rechtliche Rahmen und die potenziellen Konsequenzen bleiben Gegenstand intensiver Diskussionen.