Hitzewelle in Deutschland: Regelungen für Arbeitsplatz und Schule bei hohen Temperaturen

Hitzewelle in Deutschland: Regelungen für Arbeitsplatz und Schule bei hohen Temperaturen

Juni 18, 2026
1 min. lesezeit

Die Hitzewelle in Deutschland führt derzeit in Schulen und am Arbeitsplatz zu steigenden Temperaturen, die für die Betroffenen eine erhebliche Belastung darstellen. Die Regelungen zur Handhabung dieser Situation sind unterschiedlich und hängen von den jeweiligen Umständen ab.

Ein Rechtsanspruch auf Hitzefrei im Büro besteht nicht. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um das Arbeitsklima zu verbessern. Ab Temperaturen von 26 Grad Celsius sollen Vorkehrungen wie Belüftung, der Einsatz von Ventilatoren, flexible Arbeitszeiten oder das Bereitstellen von kühlen Getränken getroffen werden. Bei 30 Grad Celsius sind diese Maßnahmen Pflicht, um die Bedingungen für die Arbeitnehmer zu verbessern. Allerdings haben Beschäftigte keinen rechtlichen Anspruch auf spezifische Maßnahmen, solange der Arbeitgeber Kriterien erfüllt, die eine erträgliche Temperatur garantieren.

Bei Temperaturen von 35 Grad Celsius gilt das Büro als nicht mehr geeignet für die Arbeit. In solch einem Fall sind Arbeitgeber gehalten, alternative Lösungen zu finden, etwa durch Versetzungen in kühlere Räume. Auch bei dieser Temperatur haben Beschäftigte keinen Anspruch auf Hitzefrei; sie dürfen nicht eigenmächtig ohne Absprache mit dem Arbeitgeber ihre Arbeitsstätte verlassen. Dies ist nur in extremen Ausnahmen zulässig, wenn der Arbeitgeber keinerlei Maßnahmen ergreift.

Im Home-Office sind Mitarbeitende ebenfalls für die Temperaturen verantwortlich. Sollten die Bedingungen unzumutbar werden, können sie in der Regel ins Büro zurückkehren, sofern es die Regelungen zulassen. Die Möglichkeit des mobilen Arbeitens kann auch hier Lösungen bieten.

Für people, die draußen arbeiten, gilt, dass der Arbeitgeber ebenfalls Vorsorge zu leisten hat. Schutzmaßnahmen sind notwendig. Diese können je nach Arbeitsumfeld variieren und beinhalten unter anderem das Bereitstellen von Sonnenschutz, Trinkstationen sowie Möglichkeiten zum Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung.

Die Regelungen zur Hitzefreiheit für Schülerinnen und Schüler obliegen den Schulen, die die Situation vor Ort am besten einschätzen können. In mehreren Bundesländern gibt es Empfehlungen, nach denen bei erreichen von 25 Grad im Schatten, gegebenenfalls nach der vierten Stunde, Hitzefrei gewährt werden sollte. Oftmals ist hierfür jedoch die Zustimmung der Eltern erforderlich.

Insgesamt gibt es zahlreiche Leitlinien und Regelungen, die sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern helfen sollen, die Herausforderungen durch hohe Temperaturen bewältigen zu können.

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