Die Rentenkommission der Bundesregierung prüft die Einführung einer Pflicht zum Rentensplitting für Ehepartner. Dies geht aus einem aktuellen Terminplan der Kommission hervor, der Vorschläge für anstehende Reformen umfasst. Die Überlegung dient dazu, beide Partner automatisch mit der Hälfte aller gemeinsamen Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu versorgen.
Ein solches Modell könnte insbesondere Frauen eine verbesserte finanzielle Absicherung bieten. Derzeit besteht die Möglichkeit des freiwilligen Rentensplittings, die seit 2002 für Paare offensteht. Diese Option wird jedoch nur von weniger als 1.000 Paaren pro Jahr in Anspruch genommen, da sie strengen Voraussetzungen unterliegt und potenzielle finanzielle Nachteile mit sich bringt. Besonders relevant ist, dass es zu einem Ausschluss von späteren Ansprüchen auf Hinterbliebenenrenten kommen kann, wenn Paare sich für das Splitting entscheiden.
Die Mitglieder der Rentenkommission, bestehend aus Vertretern aus Politik und Wissenschaft, haben jedoch noch keine endgültige Empfehlung zu diesem Thema ausgesprochen. In der aktuellen Diskussion wird die Bedeutung einer gerechteren Verteilung der Rentenansprüche betont, um die Altersvorsorge harmonischer zu gestalten.