Jürgen Trittin fordert angesichts der Wahlerfolge der AfD ein gezieltes Verbot der Landesverbände in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen.
Der frühere Bundesumweltminister sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Wir müssen gezielt anstreben, diejenigen Landesverbände der AfD zu verbieten, die offen verfassungswidrig agieren“.
Die drei von ihm genannten Verbände werden als gesichert rechtsextrem eingestuft. Trittin richtet seine Forderung ausdrücklich nicht gegen die gesamte AfD, sondern gegen einzelne Gliederungen der Partei.
Zur Begründung verweist er auf das zweite NPD-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017. Damals hatte das Gericht die NPD zwar als verfassungsfeindlich bewertet, sie aber nicht verboten, weil ihre Ziele politisch nicht durchsetzbar erschienen.
Ein Parteiverbot ist nach Artikel 21 des Grundgesetzes mit hohen Hürden verbunden. Darüber entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht; antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Nach der im Text beschriebenen Rechtslage kann auch ein Landesverband Gegenstand eines Verbotsverfahrens sein, wenn ihm eine eigenständige politische Organisation und ein verfassungsfeindliches, planvolles Vorgehen zugerechnet werden können.
Mit Blick auf die NPD-Entscheidung sagte Trittin außerdem, man dürfe „nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“.
