Die deutsche Bundesanwaltschaft ermittelt gegen den 80-jährigen früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning. Im Zentrum steht der Verdacht, dass er auch Jahre nach seinem Ausscheiden vertrauliche Dokumente des deutschen Auslandsnachrichtendienstes erhielt. Sein ehemaliger Büroleiter wurde ebenfalls festgenommen.
Deutsche Medien berichteten am 6. Oktober 2026 über das Verfahren wegen des mutmaßlich unbefugten Erwerbs von Staatsgeheimnissen und möglicher Spionage im Zusammenhang mit Landesverrat. Ob geheime Informationen tatsächlich an einen ausländischen Staat weitergegeben wurden, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen und bislang nicht geklärt.
Berichte für das Kanzleramt
Nach den bisherigen Angaben soll Hanning nach seinem Ausscheiden weiterhin vertrauliche Unterlagen von seinem früheren Büroleiter erhalten haben. Darunter befanden sich Geheimdienstberichte, die für das Bundeskanzleramt bestimmt waren. Damit stellt sich nicht nur die Frage nach einer möglichen Weitergabe, sondern auch danach, wie solche Dokumente über Jahre außerhalb der regulären Dienstwege verfügbar bleiben konnten.
Der bloße Erhalt der Unterlagen belegt noch nicht, dass Hanning sie an ausländische Stellen übermittelte oder im Auftrag einer fremden Regierung handelte. Die Ermittler prüfen vielmehr, ob aus den Kontakten des früheren BND-Chefs zu staatlichen Stellen und Nachrichtendiensten Russlands und Chinas ein Zusammenhang mit dem Umgang mit den Dokumenten hervorgeht.
Hanning leitete den BND von 1998 bis 2005. Ein früherer Behördenchef verfügt auch nach dem Ende seiner Amtszeit über umfangreiche institutionelle Kenntnisse, langjährige Kontakte und Einblicke in Arbeitsweisen staatlicher Sicherheitsapparate. Diese Verbindungen sind für die Ermittler deshalb relevant, ohne dass sie für sich genommen einen Spionagevorwurf beweisen.
Die Sicherheitslücke nach dem Ausscheiden
Der Fall macht ein strukturelles Problem sichtbar: Mit dem Ruhestand endet zwar die formale Funktion eines Spitzenbeamten, nicht aber automatisch sein Wissen, sein Netzwerk oder der Zugang zu früheren Mitarbeitern. Entscheidend ist daher, ob vertrauliche Informationen technisch und organisatorisch tatsächlich auf den aktiven Dienst beschränkt bleiben.
Besonders sensibel ist die Prüfung der Kontakte nach Russland und China, weil beide Staaten im Zentrum westlicher Sicherheitsbedenken stehen. Aus den bislang bekannten Angaben lässt sich jedoch nicht ableiten, dass eine dieser Regierungen deutsche Geheimnisse über Hanning erhalten hat. Ebenso offen ist, wie die Unterlagen weitergegeben wurden, über welchen Zeitraum dies geschah und ob die Ermittlungen zu formellen Anklagen führen.
Die Berichterstattung von Euronews beschreibt die Festnahmen und die Prüfung möglicher Verbindungen zu ausländischen Informationsbeschaffungsaktivitäten. Der weitere Verlauf wird zeigen, ob es sich um einen individuellen Verstoß gegen Geheimschutzregeln handelt oder ob die Affäre eine größere Schwäche im Umgang mit vertraulichen Informationen ehemaliger Sicherheitsbeamter offenlegt.
