Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, Dennis Radtke, fordert vor der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer eine moderate Reform. Ziel sei eine gerechtere Besteuerung und die konsequentere Durchsetzung bestehender Steuerpflichten.
Radtke sagte der „Rheinischen Post“, es gehe nicht um höhere Steuersätze, sondern darum, gesetzliche Schlupflöcher zu schließen und geltendes Recht konsequent zu vollziehen. Wer Steuern schulde, müsse sie auch zahlen; das dürfe nicht davon abhängen, ob sich jemand teure Berater oder komplizierte Unternehmenskonstruktionen im Ausland leisten könne.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Montag und Dienstag, dem 12. und 13. Oktober, mündlich über die Erbschaftsteuer. Die Anhörung in Karlsruhe ist zunächst kein Urteil, sondern eine öffentliche mündliche Erörterung.
Bayern hat dafür eine abstrakte Normenkontrolle angestoßen. Dabei spielen unter anderem die Bewertung von Grundbesitz, persönliche Freibeträge und Steuersätze eine Rolle.
Im politischen Fokus stehen auch die Verschonungsregeln für Unternehmen. Sie sollen verhindern, dass Betriebe verkauft werden oder Arbeitsplätze gefährdet werden.
Der persönliche Freibetrag für Kinder liegt grundsätzlich bei 400.000 Euro je Elternteil und gilt seit 2009. Zuvor hatte sich bereits der Arbeitnehmerflügel der Unionsfraktion im Bundestag offen für eine Reform gezeigt.
