Künftig sollen für Auslieferungen aus Deutschland strengere Regeln gelten. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Dieser sieht vor, dass Betroffene das Recht auf eine mündliche Anhörung erhalten und zusätzliche Möglichkeiten zur Überprüfung von Entscheidungen nutzen können. Im Rahmen des Auslieferungsverfahrens haben sie zudem die Chance, eine erneute gerichtliche Entscheidung und in bestimmten Fällen eine Vorlage an den Bundesgerichtshof zu beantragen.
Ein einschneidendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Februar 2025 hat den Hintergrund dieses Gesetzentwurfs geprägt. In dem Fall war die eilige Auslieferung einer deutschen Person nach Ungarn für unzulässig erklärt worden. Es war nicht ausreichend geprüft worden, unter welchen Haftbedingungen die betroffene Person in Ungarn zu erwarten hatte. Diese Person, die sich als non-binär identifiziert, wurde im Juni 2024 ausgeliefert, obwohl der Eilbeschluss aus Karlsruhe nur eine Stunde nach der Übergabe an die ungarischen Behörden erging. Die ungarischen Gerichte verurteilten sie im Februar 2026 zu einer Haftstrafe von acht Jahren.
Der Gesetzentwurf beinhaltet auch eine generelle Überarbeitung des seit 1982 bestehenden Gesetzes zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Geplant sind neue Regelungen zur grenzüberschreitenden Beweiserhebung, um den aktuellen Vorgaben der Europäischen Union sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen. Ziel ist eine umfassende Modernisierung des über 40 Jahre alten Gesetzes.