Über 50.000 Einbürgerungen von Opfern nationalsozialistischen Unrechts seit 2021

Über 50.000 Einbürgerungen von Opfern nationalsozialistischen Unrechts seit 2021

Juni 5, 2026
1 min. lesezeit

Seit 2021 haben über 50.000 Menschen in Deutschland die Möglichkeit zur Einbürgerung genutzt, nachdem ihnen aufgrund von nationalsozialistischem Unrecht die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen oder nicht erteilt wurde. Dies geht aus den Antworten des Bundesinnenministeriums auf parlamentarische Anfragen des Linke-Abgeordneten Ferat Kocak hervor. Die tatsächliche Anzahl der eingereichten Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung war mit 101.180 Anträgen bis Ende März 2026 sogar noch höher, was auf lange Bearbeitungszeiten hindeutet.

In dem genannten Zeitraum erhielten 52.180 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft. Ablehnungen waren die Ausnahme. Der erweiterte Kreis der Anspruchsberechtigten wurde durch eine gesetzliche Änderung im Jahr 2021 geschaffen. Die Regelung gilt für Juden und andere verfolgte Personen sowie deren Nachkommen, die in der Zeit zwischen dem 30. Januar 1933 und dem Ende des Zweiten Weltkriegs entweder die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder diese nie erhalten haben.

Genesungsverfahren, die durch den Verlust der Staatsangehörigkeit aufgrund von Diskriminierung geprägt sind, bieten geringere Anforderungen als reguläre Einbürgerungen, darunter der Verzicht auf den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Der Antrag kann online gestellt werden, jedoch ist für viele Antragsteller die Beschaffung und Beglaubigung der erforderlichen Dokumente oft herausfordernd.

Einen Anstieg der Anträge verzeichnete das Bundesverwaltungsamt insbesondere in den Jahren 2024 und 2025 mit über 29.000 Anträgen, während im Jahr 2022 nur etwa 10.500 Anträge eingingen. Zudem stellt die Bundesregierung fest, dass viele Anträge von Betroffenen aus dem Ausland, insbesondere aus Israel und Großbritannien, stammen. Der Brexit könnte dabei eine Rolle spielen, da einige Anspruchsberechtigte nach einer deutschen Staatsangehörigkeit streben, um ihre rechtliche Stellung zu stärken.

Kocak äußert Bedenken hinsichtlich der Bearbeitungsgeschwindigkeit der Anträge und fordert eine effizientere Handhabung sowie zusätzliche Ressourcen für das Bundesverwaltungsamt.

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