Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird im August 2026 zwei Jahrzehnte alt. Anlässlich dieses Jubiläums lädt die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, zu einem Festakt ein. In der öffentlichen Debatte wird die Wirksamkeit des AGG hinterfragt: Bietet das Gesetz, das ursprünglich unter Druck der Europäischen Union auf den Weg gebracht wurde, ausreichend Schutz vor Diskriminierung im Alltag?
Das AGG trat am 18. August 2006 in Kraft und entstand, nachdem Deutschland in der Umsetzung von EU-Richtlinien zum Schutz gegen Diskriminierung in Verzug geriet. Um hohe Bußgelder zu vermeiden, wurde das Gesetz beschlossen, das unter anderem der Diskriminierung bei der Vermietung von Wohnraum und in Stellenausschreibungen entgegenwirken soll. Kritiker führten damals an, dass das Gesetz in die Vertragsfreiheit eingreife.
Das AGG richtet sich an alle, denen in Bereichen wie dem Arbeitsmarkt oder dem Wohnungssektor Benachteiligungen widerfahren. Nach dem Gesetz liegt eine Diskriminierung vor, wenn jemand aufgrund seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, Alters, seiner Religion, Behinderung oder sexuellen Identität schlechter behandelt wird als andere in einer vergleichbaren Situation. Das AGG bietet zudem rechtliche Mittel gegen sexuelle Belästigung.
Die Einschätzungen bezüglich der Wirksamkeit des AGG sind geteilt. Betroffene können zivilrechtlich gegen Diskriminierung vorgehen, müssen dabei jedoch oft schwerwiegende Nachweise erbringen. Ein Beispiel aus diesem Jahr zeigt, dass ein Gericht eine Mietbewerberin, die wegen ihres pakistanischen Namens benachteiligt wurde, mit einer Entschädigung von 3.000 Euro entschädigte, nachdem sie nachweislich die Diskriminierung dokumentieren konnte.
Im Mai 2026 kündigte das Bundeskabinett eine Reform des AGG an, die vorsieht, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen von zwei auf vier Monate zu verlängern. Diese Reform ist jedoch nur eine Reaktion auf europäische Vorgaben und wird von Ataman als unzureichend kritisiert. Sie fordert eine Ausweitung der Diskriminierungsmerkmale im Gesetz und eine längere Frist zur Klageerhebung.
Zusätzlich sollen im Reformvorschlag Regelungen zur sexuellen Belästigung auf weitere Bereiche über den Arbeitsplatz hinaus ausgeweitet werden. Kritik gibt es jedoch an den bestehenden Lücken, insbesondere im Umgang mit Diskriminierungen durch staatliche Stellen und Herausforderungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz.
Die Grünen befürworten eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf staatliche Einrichtungen und die Einführung eines Verbandsklagerechts, um sicherzustellen, dass Personen auch dann rechtliche Schritte einleiten können, wenn sie dies selbst nicht möchten. Das Bundesjustizministerium argumentiert, dass der bestehende rechtliche Schutz ausreichend sei und widerspricht den Forderungen nach einer vermehrten Ausweitung des AGG.
Die Diskussion über die Reform des AGG und die Herausforderungen bei der Benachteiligung anderer gesellschaftlicher Gruppen bleibt derzeit angespannt.