Die Bundesregierung will laut Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 die Zinsen auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen ab 2027 verdoppeln. Betroffen ist die sogenannte Vollverzinsung nach der Abgabenordnung.
Der monatliche Zinssatz soll von 0,15 Prozent auf 0,3 Prozent steigen. Das entspricht einer jährlichen Verzinsung von 1,8 Prozent statt bisher 3,6 Prozent.
Die geplante Änderung gilt sowohl für Nachzahlungszinsen als auch für Erstattungszinsen. Steuerzinsen beginnen in der Regel erst, wenn seit dem Ende des betreffenden Steuerjahres mehr als 15 Monate vergangen sind.
Für die Steuererklärung 2026 würde die Verzinsung damit grundsätzlich erst ab April 2028 einsetzen. Bei der Berechnung zählen nur volle Monate.
Der aktuelle Satz von 0,15 Prozent pro Monat gilt seit 2019. Zuvor hatte er lange bei 0,5 Prozent pro Monat gelegen, also bei 6 Prozent im Jahr.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den früheren Satz für spätere Zinszeiträume beanstandet, woraufhin er rückwirkend auf 1,8 Prozent im Jahr ab 2019 gesenkt wurde. Die Bundesregierung verweist für die geplante Anhebung auf das seit 2022 deutlich gestiegene Zinsumfeld.
Als Beispiel nennt der Bericht 5.000 Euro über zwölf volle Monate: Beim aktuellen Satz wären 90 Euro fällig, beim geplanten Satz 180 Euro. Finanztip-Experten sagten dazu: „Die Inflation lässt sich damit nicht schlagen“.
Mit 3,6 Prozent im Jahr werde eine spätere Abgabe zwar wieder etwas attraktiver, aber nicht in einem Maße, das sie deutlich lohnend mache. Ob der Entwurf unverändert Gesetz wird, ist damit noch nicht entschieden.
