In Russland zeichnet sich eine umfassende Steuer- und Abgabenwelle ab, die sowohl private Einkommen als auch Unternehmen und Verbraucher treffen soll. Im Zentrum stehen eine mögliche höhere Besteuerung sogenannter passiver Einkünfte, steigende Gebühren für Wohnen und kommunale Dienstleistungen, höhere Abgaben auf Fahrzeuge und neue Belastungen für Warenkäufe aus dem Ausland.
Die Maßnahmen befinden sich allerdings in unterschiedlichen Stadien. Einige Erhöhungen sind bereits umgesetzt, andere wurden angekündigt oder vorgeschlagen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie zusätzliche Kosten in Haushalten und Unternehmen auslösen können. Bei Unternehmen besteht zudem das Risiko, dass höhere Abgaben über Preise an die Verbraucher weitergegeben werden.
Den unmittelbarsten Hinweis auf diese Entwicklung liefert die bereits erfolgte Erhöhung der Gebühren für Wohnen und kommunale Dienstleistungen. Anfang Januar stiegen die Tarife nach den vorliegenden Angaben um 1,7 Prozent. Als Grund wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer genannt. Für Oktober ist eine zweite Stufe in einer Größenordnung von 8 bis 22 Prozent vorgesehen. Diese Erhöhung war wegen der Wahlen verschoben worden.
Passive Einkünfte sollen stärker besteuert werden
Besonders weit reicht der geplante Umbau bei der Einkommensteuer. Vorgesehen ist eine progressive Besteuerung aller Arten passiver Einkünfte. Der derzeitige Höchstsatz liegt bei 15 Prozent und könnte künftig auf 22 Prozent steigen.
Betroffen wären nach der vorliegenden Definition nahezu sämtliche Einkünfte, die nicht unmittelbar aus laufender Arbeit stammen. Dazu zählen Zinsen auf Bankeinlagen ebenso wie Vermögenswerte aus Erbschaften. Damit würde die geplante Regelung nicht nur einzelne Anlageformen erfassen, sondern einen breiten Bereich privater Vermögensbildung.
Auch für Investmentfonds ist eine neue Belastung vorgesehen. Auf passive Einkünfte von Investmentfonds soll ein Steuersatz von 15 Prozent erhoben werden. Die Maßnahme erweitert den Kreis der betroffenen Finanzanlagen und fügt sich in den Ansatz ein, Erträge aus Kapital und Vermögen stärker zur Finanzierung des Staates heranzuziehen.
Neue Abgaben verteuern Waren und Fahrzeuge
Eine weitere Belastung ist ab dem 1. Januar 2027 geplant: Die Entsorgungsabgabe soll um 10 bis 20 Prozent steigen. Sie betrifft den Fahrzeugbereich und erhöht dort die Kosten, die bei der Einfuhr oder dem Erwerb anfallen. Der geplante Zeitraum zeigt, dass die Abgabenwelle nicht auf kurzfristige Einnahmen beschränkt ist, sondern auch über die kommenden Jahre angelegt wird.
Zusätzliche Kosten sind außerdem für den Kauf ausländischer Waren über das Internet vorgesehen. Die Mehrwertsteuer soll auf 22 Prozent steigen. Hinzu käme eine Zollgebühr von 100 Rubel für Sendungen mit einem Wert von bis zu 200 Euro. Für Käufer kleinerer Auslandssendungen würde damit neben der prozentualen Steuer eine feste Abgabe entstehen.
Die Kombination wirkt sich besonders auf Waren mit niedrigem oder mittlerem Wert aus. Während die Mehrwertsteuer mit dem Preis steigt, fällt die feste Zollgebühr unabhängig davon an, wie teuer die Sendung innerhalb der Grenze von 200 Euro ist. Dadurch würde die Belastung bei günstigeren Bestellungen relativ stärker ins Gewicht fallen.
Stromabgabe für Unternehmen soll Schutz der Netze finanzieren
Der Föderale Antimonopoldienst schlägt zudem höhere Stromtarife für Unternehmen vor. Begründet wird der Vorschlag mit dem Schutz der Stromnetze vor Angriffen durch unbemannte Fluggeräte. Nach den vorliegenden Angaben betrifft die Initiative derzeit nicht private Haushalte.
Die unmittelbare Belastung läge damit bei den Unternehmen. Ihre zusätzlichen Stromkosten könnten jedoch auf die Preise für Waren und Dienstleistungen durchschlagen. Eine bereits beschlossene allgemeine Erhöhung für Verbraucher ist daraus nicht abzuleiten; fest steht vielmehr der Mechanismus, über den höhere Betriebskosten weitergegeben werden könnten.
Die Maßnahme verbindet damit zwei Ebenen: Sie soll die Finanzierung des Schutzes kritischer Infrastruktur ermöglichen und verlagert die dafür vorgesehenen Kosten zunächst auf die Wirtschaft. Ob und in welchem Umfang daraus höhere Endpreise entstehen, hängt von der Weitergabe dieser Kosten durch die Unternehmen ab. Die mögliche Preiswirkung ist in den vorliegenden Angaben als Folge der steigenden Ausgaben angelegt, nicht als bereits bezifferter Anstieg.
Rohstoffunternehmen werden an zusätzlichen Erträgen beteiligt
Für Unternehmen der Rohstoffgewinnung soll außerdem eine neue Steuer eingeführt werden. Sie soll 30 Prozent der zusätzlichen Erträge betragen, die durch steigende Weltmarktpreise entstehen. Belastet würden damit nicht sämtliche Gewinne in gleicher Weise, sondern der Teil der Mehreinnahmen, der auf die internationale Preisentwicklung zurückgeführt wird.
Auch diese Regelung erweitert den Zugriff des Staates auf Einkünfte, die als zusätzlich oder außerordentlich eingeordnet werden. Zusammen mit der höheren Besteuerung passiver privater Einkünfte und der Abgabe auf Erträge von Investmentfonds entsteht ein Muster: Mehrere unterschiedliche Einnahmequellen sollen parallel stärker belastet werden.
Für die Bevölkerung ergibt sich daraus keine einzelne neue Abgabe, sondern eine Kette von Maßnahmen mit unterschiedlichen Ansatzpunkten. Haushalte wären über Wohn- und Kommunalgebühren, die Besteuerung von Vermögenserträgen und Einkäufe aus dem Ausland betroffen. Unternehmen müssten mit höheren Stromkosten sowie, je nach Branche, mit zusätzlichen Steuern auf Rohstofferträge rechnen.
Die bisher bestätigte Entwicklung ist die Erhöhung der Tarife für Wohnen und kommunale Dienstleistungen um 1,7 Prozent zu Jahresbeginn. Die weitreichenderen Schritte bleiben teilweise Vorhaben oder Vorschläge: Die zweite Gebührenerhöhung ist für Oktober vorgesehen, die höhere Entsorgungsabgabe für den 1. Januar 2027, und der Föderale Antimonopoldienst hat höhere Stromtarife für Unternehmen vorgeschlagen. Bereits umgesetzt ist damit vor allem der erste Anstieg, während die angekündigten Maßnahmen die nächste Stufe der Belastungswelle bilden.