Wer in Deutschland nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, erwirbt in der Regel keinen Anspruch auf die reguläre Altersrente. Stattdessen kann unter Umständen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung greifen.
Die gesetzliche Rente in Deutschland beruht auf eigenen Beiträgen zur Rentenversicherung. Nach Angaben im Artikel sind mindestens fünf Beitragsjahre nötig, um Entgeltpunkte zu sammeln, die später die Rentenhöhe bestimmen.
Die Grundsicherung wird aus Steuermitteln finanziert und soll das Existenzminimum sichern. Sie kommt laut Darstellung vor allem dann infrage, wenn jemand keine oder nur eine sehr geringe Rente bezieht.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt einen Antrag, wenn das gesamte Einkommen unter 1.062 Euro im Monat liegt. In die Prüfung fließen auch Einkommen von Ehegatten oder eingetragenen Partnern ein.
Auch das Einkommen von Kindern kann eine Rolle spielen. Liegt das jährliche Bruttoeinkommen über 100.000 Euro, kann ein Anspruch entfallen, weil die Kinder dann unter Umständen unterhaltspflichtig sind.
Die Leistung setzt sich aus dem Regelbedarf, angemessenen Kosten für Miete und Heizung sowie Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Hinzu kommen je nach Fall weitere Bedarfe und Hilfen in besonderen Situationen.
Für Alleinstehende ist für 2026 ein Regelbedarf von 563 Euro im Monat genannt, bei Paaren 506 Euro pro Person beziehungsweise 1.012 Euro zusammen. Zuständig ist das Sozialamt der Kommune, bei dem die Grundsicherung beantragt werden muss.
Der Artikel verweist außerdem darauf, dass nach einer Scheidung über den Versorgungsausgleich Rentenansprüche entstehen können. Deren Höhe hängt jedoch von den Beiträgen des früheren Partners ab.