Von Januar bis August 2026 sind beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 12.102 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung eingegangen. Die Behörde meldete damit für die ersten acht Monate des Jahres bereits deutlich mehr Fälle als im Gesamtjahr 2025 und 2024.
Im gesamten Jahr 2025 verzeichnete das Bundesamt 3.879 Anträge, im Jahr 2024 waren es 2.249. Die Zahl für 2026 liegt damit schon vor Jahresende über den beiden Vergleichswerten.
Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesamts bleibt das Recht bestehen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern. Das gelte unabhängig von der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht und vom neuen Wehrdienst, sagte sie laut Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Anträge stellen nach den Angaben nicht nur Reservisten und aktive Soldaten, sondern auch Ungediente. Beratungsstellen berichten zudem von wachsendem Zulauf.
Der Antrag ist schriftlich beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr einzureichen und wird nach der Feststellung der gesundheitlichen Eignung im Rahmen der Musterung an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weitergeleitet. Für den Antrag verlangt die Behörde ein unterschriebenes kurzes Anschreiben, einen vollständigen tabellarischen Lebenslauf und eine ausführliche persönliche Begründung.
