Die neue staatliche Eigenheimrente soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, doch viele Menschen in Deutschland kennen die Pläne bislang nicht. Das zeigt ein am 8. Oktober 2026 veröffentlichter Bericht über die Förderung nach dem Altersvorsorgereformgesetz.
Die Eigenheimrente soll die bisherige Wohn-Riester-Regelung ersetzen und den Aufbau von Wohneigentum, die Tilgung eines Immobilienkredits sowie Modernisierungen mit staatlichen Zuschüssen unterstützen. Nach den Angaben aus dem Artikel sind 48 Prozent der Befragten noch nie auf die Pläne gestoßen, 22 Prozent kennen nur den Begriff, und 4 Prozent geben an, die Regelung im Detail zu kennen.
Eine von der Bausparkasse Schwäbisch Hall beauftragte Civey-Umfrage kommt zugleich zu dem Ergebnis, dass 76 Prozent der Befragten selbst genutztes Wohneigentum für eine sehr gute oder eher gute Form der Altersvorsorge halten. Die gesetzliche Rente landet mit 32 Prozent am Ende der aufgelisteten Vorsorgeformen.
Für die neue Förderung gelten nach den Angaben im Artikel mehrere Bedingungen. Das geförderte Kapital wird in einem Wohnförderkonto erfasst und im Alter versteuert, zudem ist Eigennutzung erforderlich. Ein Verkauf oder eine Vermietung der finanzierten Immobilie kann zusätzliche Steuern auslösen.
Die Förderung sieht demnach eine Grundzulage von bis zu 540 Euro im Jahr, eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und einen einmaligen Karriere-Start-Bonus von 200 Euro vor. Civey befragte dafür zwischen dem 28. August und dem 7. September 2026 online 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner ab 18 Jahren in Deutschland.
Der Bausparexperte Matthias Zott sagte laut Artikel: „Ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung ist Vermögenswert, ersparte Miete und Zuhause zugleich“ und ergänzte, Kapitalmarkt und eigenes Heim seien „kein Gegensatz, sondern in Kombination eine optimale Strategie“.
