Die staatlich geförderte private Altersvorsorge soll ab 2027 neu geordnet werden. Für neue Verträge soll dann das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ersetzen.
Bestehende Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, bleiben nach den Angaben aus dem Beitrag geschützt. Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sagte: „Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt ein Bestandsschutz“.
Nach Hentschel können diese Verträge zu den bisherigen Bedingungen weiterlaufen. Wer einen Riester-Vertrag in der Sparphase kündigt, müsse die erhaltenen Zulagen zurückzahlen, sagte er weiter.
Als Alternative ist dem Beitrag zufolge auch möglich, angespartes Geld in das Altersvorsorgedepot zu übertragen. Ist das Guthaben einmal in das neue Modell gewechselt, kann es nicht mehr in einen Riester-Vertrag zurückkehren.
Das neue Fördermodell soll stärker auf renditeorientierte Anlagen wie ETFs setzen und mehr Spielraum bei Kapitalanlagen lassen. Die staatliche Förderung soll dabei nicht mehr vom Einkommen abhängen, sondern davon, wie viel Sparerinnen und Sparer selbst einzahlen.
Hentschel rät demnach dazu, mit einem Wechsel zu warten, bis die neuen Produkte verfügbar sind. Nur dann lasse sich ein Vergleich wirklich machen.
Für bestimmte Gruppen kann ein neuer Riester-Vertrag nach Angaben des Beitrags dennoch interessant bleiben. Entscheidend seien dabei auch die konkreten Vertragsbedingungen.
