GKV-Spitzenverband begrüßt Bundestagsprüfung vorgeburtlicher Tests

GKV-Spitzenverband begrüßt Bundestagsprüfung vorgeburtlicher Tests

Oktober 10, 2026
1 min. lesezeit

Der GKV-Spitzenverband hat die Entscheidung des Bundestages begrüßt, die Anwendung vorgeburtlicher Tests zu prüfen. Im Zentrum steht dabei der nichtinvasive Pränataltest (NIPT), der seit 2022 unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Ein Sprecher des Verbands sagte, bei molekulargenetischen Verfahren wie dem NIPT seien neben medizinischen auch ethische und gesamtgesellschaftliche Fragen entscheidend. Nach Darstellung des Verbands hatte der Gemeinsame Bundesausschuss schon vor der Einführung des Tests in mehreren Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium und Bundestagsabgeordnete auf diese Punkte hingewiesen.

Der Verband teilte weiter mit, der Gemeinsame Bundesausschuss habe seine Entscheidung zu den neuen Testverfahren nur auf die bestehende Rechtslage und medizinisch-wissenschaftliche Daten stützen können. Für eine politische Bewertung der ethischen und gesellschaftlichen Folgen habe das Gremium kein Mandat.

Der NIPT beruht auf einer Blutprobe der Schwangeren und kann Hinweise auf bestimmte Chromosomenveränderungen des ungeborenen Kindes geben. Ein auffälliger Befund ist keine endgültige Diagnose, kann aber weitere Untersuchungen und Beratung auslösen.

Die Debatte um das Verfahren hat an Gewicht gewonnen, weil Krankenkassendaten darauf hindeuten, dass nahezu jede zweite Schwangere den Test nutzt. Ursprünglich war vorgesehen, ihn nur bei besonderen Risiken oder konkreten Fragestellungen einzusetzen.

Die geplante parlamentarische Prüfung berührt damit nicht nur den Zugang zur Kassenleistung, sondern auch Fragen der Aufklärung und des Umgangs mit Behinderung in der Schwangerschaft. Im Pressespiegel wurden dazu unter anderem Beiträge von Deutschlandfunk und BR24 genannt.

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