Der Bundestag hat am Donnerstag den Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Verletzte schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten ausgeweitet. Künftig sollen auch Betroffene häuslicher Gewalt kostenfreie Unterstützung erhalten.
Das Gesetz wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Die AfD stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich nach einem abgelehnten Änderungsantrag.
Bislang galt der Anspruch seit 2017 für Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch eine Sexual- oder schwere Gewaltstraftat verletzt wurden. Die psychosoziale Prozessbegleitung bietet eine qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Hilfe im Strafverfahren.
Sie ersetzt keine anwaltliche Vertretung und entscheidet nicht über den Ausgang des Verfahrens.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagte, eine Aussage vor Gericht koste Betroffene von Gewalt enorme Kraft und professionelle Unterstützung könne helfen, Mut für eine Aussage zu fassen.
