Die Verteidigung der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Freilassung ihrer Mandantin gefordert, da sie keine ausreichenden Beweise für deren Beteiligung an den vorgeworfenen acht bewaffneten Raubüberfällen sieht. Anwalt Lukas Theune argumentierte, dass lediglich ein Verstoß gegen das Waffengesetz nachweisbar sei, was lediglich mit einer Bewährungsstrafe geahndet werden könne. Klette müsse daher freigesprochen werden.
Die Verteidigung äußerte jedoch, dass sie nicht mit einer positiven Entscheidung des Landgerichts Verden rechne. Theune verwies auf den Druck, unter dem die drei Berufsrichter stehe. Klette war im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung verhaftet worden, als Ermittler Waffen, Munition, gefälschte Ausweise und Bargeld in Höhe von 240.000 Euro fanden. Diese Funde seien jedoch unabhängig von den Raubüberfällen, für die Klette angeklagt ist.
Der Prozess gegen Klette, die seit März 2025 vor Gericht steht, betrifft Raubüberfälle, die sie angeblich zwischen 1999 und 2016 gemeinsam mit zwei Komplizen begangen hat. Dabei wurde laut Anklage ein Gesamtwert von mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet. Die beiden mutmaßlichen Komplizen sind noch flüchtig. Die Verteidigung unterstrich, dass es keine Beweise dafür gebe, dass Klette an den Tatorten anwesend war.
Staatsanwälte forderten eine Haftstrafe von 15 Jahren wegen versuchten Mordes und schwerem bandeneinheitlichem Raub. Die Anwälte von Klette wiesen darauf hin, dass die Raubüberfälle auf unterschiedliche Weisen durchgeführt wurden und betonten, dass niemand bei diesen Vorfällen physisch verletzt wurde. Die mögliche psychische Traumatisierung der Opfer wurde anerkannt.
Die Verteidigung nahm zudem die Datenauswertung durch Künstliche Intelligenz ins Visier, die ihrer Meinung nach die gesetzlichen Vorgaben verletzte. Diese Technologie habe nur belastende Daten für die Ermittler priorisiert. Auch die Aussagekraft der gefundenen DNA-Spuren wurde in Frage gestellt. Klette selbst zeigte sich während des Verfahrens gelassen, trotz der hohen Sicherheitsvorkehrungen und dem speziellen Gerichtssaal, die dem Prozess eine besondere Schwere verliehen.