Berichte über Einschränkungen notarieller Vollmachten für Wehrpflichtige in Russland
Berichte über Einschränkungen notarieller Vollmachten für Wehrpflichtige in Russland

Berichte über Einschränkungen notarieller Vollmachten für Wehrpflichtige in Russland

Oktober 1, 2026
1 min. lesezeit

In mehreren russischen Regionen sollen Notare damit begonnen haben, Vollmachten für Wehrpflichtige und Wehrpflichtige im wehrfähigen Alter einzuschränken oder abzulehnen. Betroffen seien Vollmachten, mit denen Dritte die Interessen der Betroffenen gegenüber den Wehrersatzämtern vertreten können. Darüber berichteten Medien am 30. September 2026 aus Moskau, der Region Krasnojarsk und dem Gebiet Samara.

Nach den vorliegenden Angaben waren vergleichbare Fälle zuvor vereinzelt aufgetreten und konnten meist durch den Wechsel zu einem anderen Notar gelöst werden. Die nun geschilderten gleichartigen Ablehnungen werden von Menschenrechtsgruppen als Hinweis auf eine systematische Verwaltungspraxis bewertet. Eine gesetzliche Grundlage für ein generelles Verbot entsprechender Vollmachten sei nicht bekannt.

Vertreter der Organisationen „Schule der Wehrpflichtigen“ und „Bewegung der bewussten Verweigerer“ erklärten, mehrere Betroffene hätten sich an Menschenrechtler gewandt, nachdem jeweils mehrere Notare die Beurkundung abgelehnt hätten. Als Begründung seien Schreiben regionaler Notarkammern oder der Staatsanwaltschaft genannt worden.

Timofei Waskin, Koordinator der „Bewegung der bewussten Verweigerer“, sprach von systematischem Druck staatlicher Sicherheitsbehörden auf die notarielle Gemeinschaft. Ziel sei es nach seiner Darstellung, Wehrpflichtigen den rechtlichen Beistand während Maßnahmen zur Einberufung zu erschweren. Empfehlungen und Erläuterungen der Notarkammern seien rechtlich keine verbindlichen Rechtsnormen. Nach Angaben der Menschenrechtsvertreter würden Notare ihnen in der Praxis dennoch Vorrang vor den gesetzlichen Bestimmungen einräumen.

In Moskau und im Gebiet Samara sollen Notare Vollmachten teilweise nur für die Einreichung von Anträgen akzeptieren. Befugnisse zur Vertretung bei medizinischen Untersuchungen oder zur Abmeldung vom Wehrregister würden demnach abgelehnt. Dadurch könnten Betroffene gezwungen sein, persönlich beim Wehrersatzamt zu erscheinen. Die Organisationen warnen, dass sie dort unmittelbar eingezogen werden könnten. Diese Einschätzung ist eine von den Menschenrechtsgruppen vorgebrachte Befürchtung und stellt keinen bestätigten Ablauf jedes Einzelfalls dar.

Den Angaben zufolge verlangen manche Notare außerdem eine Prüfung des Ladungsregisters, einen Nachweis über einen nicht einberufbaren Status oder eine Bestätigung, dass die betreffende Person noch keinen Wehrdienst geleistet hat. Solche Anforderungen seien laut den Aktivisten gesetzlich nicht als Voraussetzung für die Ausstellung einer Vollmacht vorgesehen. Sie werfen den Behörden daher vor, den Zugang zu rechtlicher Vertretung faktisch zu blockieren, obwohl dieses Recht formal fortbestehe.

Die Berichte stehen im Zusammenhang mit einem Erlass des russischen Präsidenten Wladimir Putin vom 28. September 2026. Danach soll die reguläre Personalstärke der russischen Streitkräfte auf 2.441.630 Personen steigen, darunter 1.550.500 Soldaten. Die zeitliche Nähe zwischen dem Erlass und den gemeldeten Ablehnungen wird von den Menschenrechtsgruppen als Zusammenhang mit geplanten Maßnahmen zur Auffüllung der Streitkräfte bewertet.

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