Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Reform des Sexualstrafrechts vorgeschlagen, die eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Vergewaltigung von fünf auf 20 Jahre vorsieht. In einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland betonte sie, dass die aktuelle Verjährungsfrist für derartige Straftaten nicht angemessen sei. Die Ministerin argumentiert, dass Überlebende oft Jahre benötigen, um sich zu entscheiden, eine Anzeige zu erstatten, und fordert eine Gleichstellung der Fristen mit denen für vergleichbar schwere Verbrechen.
Die Initiative könnte auf Zustimmung innerhalb der Koalition stoßen. Günter Krings, der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, unterstützte den Vorschlag und stellte fest, dass eine längere Verjährungsfrist den Betroffenen den erforderlichen Raum gebe, um zu handeln. Er wies jedoch auf Schwierigkeiten hinsichtlich der Umsetzung eines Konsensprinzips hin, wie es etwa das „Nur Ja heißt Ja“-Modell vorsieht. Dieses Prinzip könnte den Ermittlungsprozess komplizieren, da sexuelle Übergriffe oft keine Zeugen haben.
Seit November 2016 gilt in Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“, das sexuelle Handlungen, die gegen den erkennbaren Willen einer Person geschehen, als strafbar einstuft. Hubig bezeichnet die Reform von 2016 als wichtigen Schritt und fordert nun eine umfassendere Schutzmechanismus für die sexuelle Selbstbestimmung, auch in Anlehnung an gesetzliche Regelungen in anderen europäischen Ländern wie Spanien und Schweden.
In der politischen Debatte äußerten sich verschiedene Parteien unterschiedlich zu den vorgeschlagenen Änderungen. Die Grünen hatten einen ähnlichen Vorschlag zur Verlängerung der Verjährungsfrist eingebracht, während Teile von Union und AfD skeptisch blieben. Auf Landesebene bekennt sich auch der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) zu einer Reform, um Frauen besser zu schützen und einen effektiveren rechtlichen Rahmen zu schaffen.