Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant die Einführung einer neuen Unternehmensform, die als „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV) bezeichnet wird. Diese Form soll durch eine strikte Vermögensbindung gekennzeichnet sein, die eine Ausschüttung von Gewinnen untersagt. Laut einem Eckpunktepapier des Ministeriums, über welches das „Handelsblatt“ berichtet, soll das Kapital im Unternehmen verbleiben, um die langfristige Entwicklung zu fördern. Hubig betonte, dass es um „verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften“ gehe.
Die GmgV sieht eine „unabänderliche Vermögensbindung“ vor, was bedeutet, dass erfolgsabhängige Vergütungen oder Bonuszahlungen an Vorstandsmitglieder ausgeschlossen sind. Die Mitgliedschaft in dieser Unternehmensform ist persönlich, nicht übertragbar oder vererbbar, und Beschlüsse werden nach dem Prinzip „Ein Mitglied, eine Stimme“ getroffen. Dies soll eine demokratische Struktur innerhalb der Unternehmen gewährleisten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bestätigte die Pläne und erklärte, dass Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die neue Rechtsform nicht für Steuertricks missbraucht wird. Geplant ist eine Besteuerung ähnlich der von Genossenschaften sowie eine regelmäßige Ersatzbesteuerung, um eine Umgehung der Erbschaftsteuer zu verhindern. Das Justizministerium wird die Eckpunkte nun mit den Ländern und Verbänden erörtern. Ein konkreter Zeitplan für die Gesetzgebung steht bislang nicht fest.