Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD planen eine Änderung des Bundespolizeigesetzes, die der Bundespolizei den biometrischen Abgleich von Live-Bildern aus Überwachungskameras ermöglichen soll. Dies geht aus einem Änderungsantrag hervor, über den das Magazin Politico berichtet. Das Gesetz wird voraussichtlich am Freitag im Bundestag abschließend beraten.
Mit einem neuen Paragrafen 31b wird eine Befugnis zur „Biometrischen Detektion in Echtzeit“ geschaffen, die es der Bundespolizei erlaubt, biometrische Daten bestimmter Personen zu speichern und automatisiert mit Kameraaufnahmen abzugleichen. Diese Regelung wird mit der EU-KI-Verordnung begründet, die die biometrische Echtzeit-Fahndung in öffentlich zugänglichen Räumen grundsätzlich verbietet, jedoch Ausnahmen zulässt.
Der Einsatz soll auf besonders schwere Fälle beschränkt werden, darunter akute Gefahren für Staat oder Menschenleben sowie die Fahndung nach mutmaßlichen Terroristen und vermissten Personen, die in einer dringenden Gefahr stehen. Ein Gericht muss die Maßnahme grundsätzlich vorab genehmigen, wobei die Bundespolizei in Eilfällen zunächst selbst handeln kann. In diesen Fällen muss eine richterliche Entscheidung unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden beantragt werden.
Automatisierte Treffer müssen von zwei KI-geschulten Polizeibeamten unabhängig geprüft werden. Bestätigt sich ein Treffer nicht, dürfen die erhobenen Daten nicht gespeichert werden. Die Echtzeit-Fahndung ist auf 72 Stunden begrenzt, Verlängerungen sind möglich. Der Zugriff darf ausschließlich auf in Echtzeit übertragene Bildaufnahmen erfolgen, während der Zugriff auf gespeicherte Aufzeichnungen und die Verknüpfung mit weiteren Datenbanken unzulässig ist.