Der Bundesrat hat am Freitag eine Reihe von Gesetzesvorhaben beschlossen, die unter anderem Rentenerhöhungen, eine Reform im Apothekenwesen sowie Maßnahmen gegen häusliche Gewalt betreffen. Die Änderungen treten ab dem 1. Juli in Kraft und betreffen Millionen von Bürgern.
Die jährliche Rentenanpassung wird wie vorgesehen um 4,24 Prozent steigen. Dies betrifft rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Eine Standardrente mit durchschnittlichem Einkommen und 45 Beitragsjahren wird dadurch um 77,85 Euro steigen.
Im Apothekenwesen dürfen künftig neben Impfungen gegen Grippe und Corona auch andere Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen angeboten werden. Zusätzlich wird es Apotheken erlaubt, Blutabnahmen zur Medikamentenüberwachung durchzuführen. Eine einmalige Abgabe von Medikamenten ohne ärztliche Verordnung wird ebenfalls möglich sein.
Der Bundesrat hat zudem die Einführung elektronischer Fußfesseln für Täter von häuslicher Gewalt genehmigt. Diese sollen gerichtlich angeordnet werden können, um Annäherungsverbote durchzusetzen. Kommt der Täter dem Opfer zu nahe, wird dieses darüber informiert.
Eine Senkung der Ticketsteuer für Flüge aus Deutschland wurde ebenfalls beschlossen, die Abgabe wird je nach Strecke zwischen 2,50 und 11,40 Euro betragen. Ob dies zu günstigeren Flugpreisen führt, bleibt ungewiss.
Darüber hinaus hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Handel mit persönlichen Gegenständen von Opfern des Nationalsozialismus verbietet. Dies betrifft unter anderem Dokumente und persönliche Effekten, die nicht länger zum Handel angeboten werden dürfen, um das Andenken der Opfer zu schützen.
Mehrere Bundesländer setzten sich zudem dafür ein, dass der Bundesrat sich gegen Pläne zur Aufweichung der Schulpflicht wendet. Antragsteller sind Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hamburg, die sich gegen Forderungen der AfD stellen, die eine Wahlmöglichkeit zwischen Schul- und Hausunterricht propagiert.
Abschließend wurden die Pläne der Bundesregierung zur Ausgabenkontrolle im Gesundheitssystem thematisiert. Die Länder äußerten Bedenken und forderten die Streichung bestimmter Einsparmaßnahmen. Obwohl das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig ist, können die Länder Einfluss auf die Umsetzung nehmen.