Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat das „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ in der schwarz-roten Koalition verabschiedet. Der Bundestag und der Bundesrat billigten das milliardenschwere Sparpaket. Ziel ist es, die gesetzlichen Krankenkassen von stark steigenden Ausgaben zu entlasten und Millionen Versicherte vor höheren Beiträgen zu bewahren. Die Reform wird jedoch von Einschnitten begleitet.
Warken betont die Notwendigkeit einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Beteiligten im Gesundheitswesen, um eine nachhaltige Finanzierung zu gewährleisten. Mit der Reform sollen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nur noch so stark steigen, wie es die Einnahmen erlauben. Geplant ist, dass künftig nur noch Ausgaben übernommen werden, die nachweislich die Versorgung verbessern. Die Empfehlungen einer Expertenkommission bildeten die Grundlage für diese Maßnahmen.
Die Leistungsausgaben der Kassen belaufen sich im Vorjahr auf über 336 Milliarden Euro und stiegen im ersten Quartal 2026 um acht Prozent. Das Sparziel für 2027 wurde auf 18,8 Milliarden Euro angehoben. Der Entwurf der Ministerin deckt 16,3 Milliarden Euro ab. Für die noch fehlenden 2,5 Milliarden Euro wurden zusätzliche Lösungen erarbeitet.
Versicherte müssen mit Einschnitten bei Leistungen rechnen. Unter anderem soll die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente von fünf auf 7,50 Euro angehoben werden. Homöopathische Leistungen fallen künftig nicht mehr unter die Kostenerstattung der Kassen. Zudem sollen die Festzuschüsse für Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent sinken. Die Mitversicherung von Ehegatten wird beschränkt, wobei Ausnahmen für bestimmte Personengruppen bestehen bleiben.
Die Reform sieht außerdem vor, dass Vergütungsanstiege für Leistungserbringer wie Ärzte und Kliniken begrenzt werden. Zuschüsse für Apotheken und die Pharmaindustrie sollen durch erweiterte Rabattregelungen erhöht werden. Die Verwaltungskosten der Krankenkassen sollen ebenfalls begrenzt werden, um effizienter mit den Mitteln umzugehen.
Die Bundesregierung plant zudem eine Aufstockung der Mittel für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern. Zukünftig sollen die Steuergelder für diese Gruppe auf eine Milliarde Euro statt 250 Millionen angehoben werden. Die Umsetzung der Reform erfolgt umgehend nach der Sommerpause, während die generellen Zusatzbeiträge der Kassen aktuell bei einem Durchschnitt von 3,1 Prozent liegen.