Der Bundestag hat am 26. März 2026 eine Reform der Regelungen zur Lebendorganspende beschlossen. Der Gesetzentwurf, eingebracht von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), erhielt die Unterstützung der Regierungskoalition sowie der Grünen. Die Linke stimmte dagegen, während sich die AfD enthielt.
Zukünftig werden Lebendnierenspenden auch zwischen unterschiedlichen Paaren über Kreuz ermöglicht. Hierzu wird ein nationales Programm für die Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland eingerichtet. Zudem wird die sogenannte nicht gerichtete anonyme Nierenspende erlaubt. Der Gesetzgeber hat auch Maßnahmen ergriffen, um den Schutz der Lebendspender von Organen und Gewebe zu stärken.
Ministerin Warken äußerte, dass dieser Tag „ein Tag der Hoffnung“ für alle sei, die auf eine Spenderniere angewiesen seien. Sie betonte, dass künftig fehlende Übereinstimmungen von Blutgruppen oder Gewebemerkmalen nicht mehr die Spende einer Niere an nahestehende Personen verhindern sollen.
Die Reform wird voraussichtlich Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Spenderorganen haben und soll die Behandlungsmöglichkeiten für zahlreiche Patienten verbessern.