Bundesverwaltungsgericht mahnt Regierung zur Einhaltung ihrer Klimaschutzverpflichtungen

Bundesverwaltungsgericht mahnt Regierung zur Einhaltung ihrer Klimaschutzverpflichtungen

Mai 18, 2026
1 min. lesezeit

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, hat die Bundesregierung an ihre gesetzlichen Verpflichtungen im Klimaschutz erinnert. In einer Stellungnahme betonte er die Notwendigkeit, dass das Klimaschutzprogramm umfassende Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen enthalten müsse.

Korbmacher äußerte sich gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) zu dem Prüfbericht des Klimaschutzrates und bekräftigte, dass die im Januar getroffenen Entscheidungen weiterhin gültig seien. Allerdings wies er darauf hin, dass die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2026 offenbar keine Absicht habe, von ihren Verpflichtungen abzuweichen. Er machte deutlich, dass Prognosen, auf die sich der Expertenrat stützt, von Natur aus Unsicherheiten beinhalten.

In Bezug auf das jüngste Putenurteil des Bundesverwaltungsgerichts stellte Korbmacher klar, dass dieses „kein Urteil gegen Massentierhaltung“ sei. Es eröffne jedoch durch die Erlaubnis von Tierschutzverbandsklagen in den einzelnen Ländern politisch gewollt Klagemöglichkeiten zur Stärkung des Tierschutzes. Das Gericht hatte zuvor entschieden, dass die aktuellen Branchenstandards für die Intensivputenmast tierschutzrechtlich nicht konform seien.

Zusätzlich wies Korbmacher auf die umfassenden Naturschutzgesetzgebungen der Europäischen Union hin. Diese könnten dazu führen, dass weniger infrastrukturelle Maßnahmen in Deutschland umgesetzt werden können, was erhebliche Folgen für den Bund, die Länder und die Kommunen mit sich bringe.

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