Datenschützerin Specht-Riemenschneider warnt vor massiven Risiken der Geheimdienstreform

Datenschützerin Specht-Riemenschneider warnt vor massiven Risiken der Geheimdienstreform

Juli 28, 2026
1 min. lesezeit

Die geplante Reform der deutschen Geheimdienste steht unter scharfer Kritik der Bundesbeauftragten für Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider. In einem Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“ äußerte sie Bedenken hinsichtlich der weitreichenden Maßnahmen, die im Gesetzentwurf enthalten sind. Der Entwurf, der die größte Reform seit Jahren darstellen soll, erlaubt es dem Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst (BND), auf öffentliche und private Videoüberwachungen zuzugreifen, einschließlich Ton- und Echtzeitaufnahmen.

Specht-Riemenschneider warnte, dass dieser Zugriff auf Überwachungsdaten eine unzulässige Ausweitung der Befugnisse der Nachrichtendienste darstellt. Sie betonte, dass der Staat „den Rechtsbruch duldet“ und kritisierte die geplanten neuen Regelungen zur Speicherung personenbezogener Daten. Laut dem Gesetzentwurf müssen diese Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen nicht mehr gelöscht werden, was Specht-Riemenschneider als verfassungswidrig erachtet.

Die Datenschützerin nannte es entscheidend, dass der Schutz von Bürgerrechten und die Sicherheit in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Sie äußerte die Befürchtung, dass das Bundesverfassungsgericht die Reform als übergriffig einstufen könnte. Zum Abschluss ihrer Amtszeit, die sie aufgrund gesundheitlicher Gründe im September beendet, hob sie hervor, dass die neuen Regelungen zu einer Einschränkung der Rechte der Bürger führen.

Darüber hinaus wird die Möglichkeit für Bürger, sich über die geplanten Maßnahmen zu beschweren, für die nächsten zwei Jahre stark eingeschränkt sein. Der Unabhängige Kontrollrat, der diese Beschwerden künftig bearbeiten soll, wird erst 2029 seine Arbeit aufnehmen. Specht-Riemenschneider forderte dringende Änderungen, um die Rechte der Bürger zu wahren und einen „zwei-jährigen Urlaub des Rechtsstaates“ zu vermeiden.

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