Deutscher Beamtenbund sieht verfassungswidrige Teile in Besoldungsreformgesetz

Deutscher Beamtenbund sieht verfassungswidrige Teile in Besoldungsreformgesetz

Mai 8, 2026
1 min. lesezeit

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat in einer Stellungnahme an das Bundesinnenministerium Teile des Gesetzentwurfs zur Besoldungsreform als verfassungswidrig kritisiert. Laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ befürwortet der DBB zwar die grundlegenden Änderungen, fordert jedoch Anpassungen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant, die Einstiegsgehälter für Bundesbeamte zu erhöhen. Anstelle der üblichen ersten Erfahrungsstufe sollen Beamte direkt in der zweiten Stufe einsteigen. Diese Maßnahme wird von den Vertretern der Beamten unterstützt. Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs sieht vor, dass die Besoldung nicht mehr nach dem aktuellen Alleinverdienerprinzip, sondern unter Berücksichtigung eines angenommenen Partnereinkommens von etwa 20.000 Euro jährlich berechnet wird. Diese Regelung stößt auf Widerstand; der DBB argumentiert, dass die Höhe des Partnereinkommens nicht vom Beamten beeinflusst werden kann und eine solche Herangehensweise rechtlich unzulässig sei.

Im Bereich der B-Besoldung beabsichtigt Dobrindt, die Gehälter nur moderat zu erhöhen, indem er die Tarifergebnisse der Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Top-Beamten überträgt. Der DBB fordert eine Überprüfung der Abstände zwischen den Einkommensgruppen der B-Besoldung. Insbesondere sehen die Beamtenvertreter den geplanten Abstand von 1,6 Prozent zwischen den Besoldungsgruppen B 3 und B 4 als unhaltbar an, da er dem Leistungsprinzip und dem Abstandsgebot widerspreche.

Diese Rahmenbedingungen basieren auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die besagen, dass die Besoldung die Eignung und fachliche Befähigung der Beamten widerspiegeln muss und zudem Mindestabstände zwischen den Besoldungsgruppen gewährleisten sollten. Der DBB hat Bedenken, dass die Vorgaben in der B-Besoldung nicht eingehalten werden. Das Bundesinnenministerium äußerte sich nicht zu den geforderten Abständen in der B-Besoldung.

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