Elterngeldbezieher in Deutschland sinken im vierten Jahr in Folge

Elterngeldbezieher in Deutschland sinken im vierten Jahr in Folge

April 16, 2026
1 min. lesezeit

Rund 1,61 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im vergangenen Jahr Elterngeld erhalten. Dies stellt einen Rückgang um 3,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr dar, wie das Statistische Bundesamt Wiesbaden bekanntgab. Damit sinkt die Zahl der Bezieher im vierten Jahr in Folge und liegt nun um 13,9 Prozent unter dem Niveau von 2021. Diese Entwicklung spiegelt den Rückgang der Geburtenrate in den letzten Jahren wider. Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung, die Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes erhalten, wenn sie zeitweise nicht arbeiten.

Gleichzeitig hat die Nutzung von Elterngeld Plus einen Höchststand erreicht. Im Jahr 2025 planten 648.000 Personen, diese Leistung anzunehmen, was einen Anstieg auf 40,3 Prozent der Bezieher bedeutet. Im Vorjahr lag dieser Anteil noch bei 36,7 Prozent. Elterngeld Plus wurde 2016 eingeführt und wird in der Regel niedriger als das Basiselterngeld gezahlt, jedoch über einen längeren Zeitraum. Es ist insbesondere für Eltern konzipiert, die während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten.

Der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, bleibt weiterhin niedrig. 1,19 Millionen Frauen standen 417.000 Männern gegenüber, was einen Anteil von 25,9 Prozent der Väter ausmacht – leicht erhöht im Vergleich zu 25,8 Prozent im Vorjahr. Der Väteranteil war zuvor seit 2015 kontinuierlich gestiegen. In Sachsen beträgt der Anteil der Väter am höchsten mit 30,0 Prozent, gefolgt von Baden-Württemberg und Bayern. Im Saarland liegt der Anteil bei nur 21,0 Prozent.

Die angestrebte Bezugsdauer unterscheidet sich ebenfalls zwischen den Geschlechtern. Frauen planen im Schnitt 14,9 Monate Elterngeldbezug, während Männer nur 3,8 Monate anstreben. Ab April 2025 gelten zudem neue Regelungen: Anspruch auf Elterngeld haben nur noch Alleinerziehende und Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen wird vom Finanzamt ermittelt und im Steuerbescheid ausgewiesen.

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