Der neue Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann hat am Dienstag in Berlin geplante Reformen des Informationsfreiheitsgesetzes kritisiert und vor einer Aushöhlung des Informationsfreiheitsrechts gewarnt.
„Die Debatte über eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes macht mir leider weniger Freude“, sagte Hennemann. Über Präzisierungen und Anpassungen könne man zwar nachdenken, etwa bei militärischen und sicherheitsbezogenen Belangen, die schon heute einen Ausnahmegrund im IFG bildeten.
Die aktuellen Vorschläge liefen teilweise „auf eine Aushöhlung des Informationsfreiheitsrechts hinaus“, sagte der neue Bundesdatenschutzbeauftragte. Eine solche Pauschalität überzeuge ihn nicht.
Statt neuer Einschränkungen regte Hennemann eine stärkere Veröffentlichung von Informationen per Open Data an, etwa über ein Transparenzgesetz. Behörden könnten dann stärker selbst veröffentlichen, statt Unterlagen erst auf Antrag herauszugeben.
Die Koalition aus Union und SPD hatte im Juli beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz umzubauen. Nach den bisherigen Plänen sollen künftig nur noch Privatpersonen IFG-Anträge stellen dürfen, außerdem soll ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
Das IFG erlaubt Bürgern bislang grundsätzlich, staatliche Unterlagen ohne den Nachweis eines besonderen Interesses anzufordern. Einschränkungen sind bereits heute unter anderem zum Schutz von Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie öffentlicher Sicherheitsinteressen möglich.
Die Reformpläne hatten nach Angaben aus dem politischen Umfeld auch Kritik von Journalistenverbänden und der Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit ausgelöst.
