Die Bundesregierung verfolgt den Umbau des Informationsfreiheitsgesetzes weiter. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte am Freitag der dts Nachrichtenagentur, in der Regierung werde weiter an der Umsetzung des Koalitionsbeschlusses gearbeitet; einen Zeitplan nannte er nicht.
Als Ziel nannte der Sprecher eine Reform des mehr als 20 Jahre alten Gesetzes „mit einem Mehrwert“ für die Bürger. „Aktuell finden hierzu die regierungsinternen Beratungen statt“, sagte der Ministeriumssprecher.
Nach den bisherigen Plänen soll der Zugang zu Informationen strenger geregelt werden. Vorgesehen ist demnach, Anträge nur noch von Privatpersonen zuzulassen. Außerdem müsste künftig ein „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden.
Union und SPD hatten den Umbau des Gesetzes im Juli beschlossen. Danach war es öffentlich einige Wochen lang ruhiger um das Vorhaben geworden.
Gegen die geplanten Änderungen haben unter anderem Journalistenverbände und die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit protestiert. Sie warnen vor Folgen für den Zugang zu staatlichen Informationen und für die Kontrolle des Verwaltungshandelns.
Das Informationsfreiheitsgesetz gibt Bürgern seit mehr als 20 Jahren grundsätzlich Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes. Bislang sind Anträge ohne Nachweis eines besonderen persönlichen Interesses möglich. Bis zu einem endgültigen Gesetz bleiben die bisherigen Regeln in Kraft.