Bei der Umsetzung der neuen europäischen Asylregeln in Deutschland muss die Koalition kurzfristige Änderungen vornehmen. Grund ist eine fehlerhafte Formulierung im Gesetz zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Der Gesetzestext besagt, dass die neue Verordnung, die festlegt, wer schutzberechtigt ist, nicht auf bereits laufende Asylverfahren angewendet werden solle. Allerdings verlangt die EU-Verordnung genau dies.
Das Innenministerium hat nun klargestellt, dass ab dem 12. Juni die Prüfung von Asylanträgen nach der neuen Verordnung erfolgt. Eine Unterscheidung zwischen laufenden Verfahren und neuen Anträgen wird nicht gemacht. Geplant ist, die widersprüchliche Regelung im bereits verabschiedeten Asylgesetz bis zum 1. Oktober zu streichen. Ein entsprechender Vorschlag wird am Freitag im Bundestag behandelt.
Für den Zeitraum zwischen dem 12. Juni und dem 30. September hat das Innenministerium das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) angewiesen, in Fällen, in denen die neue Verordnung einen günstigeren Entscheidungsmaßstab für die Antragsteller vorsieht, bereits nach diesem Maßstab zu entscheiden.
Die Abgeordnete Clara Bünger von der Linken kritisierte das Ministerium scharf und warf ihm vor, durch die verworrene Gesetzgebung unnötiges Chaos zu verursachen. Sie bezeichnete die Unklarheit über die geltenden Regeln als unverantwortlich.