Normenkontrollrat beantragt Beschränkung von DIN-Normen im Wohnungsbau

Normenkontrollrat beantragt Beschränkung von DIN-Normen im Wohnungsbau

Juni 7, 2026
1 min. lesezeit

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat eine Begrenzung der aktuellen DIN-Normen im Wohnungsbau gefordert. Hintergrund dieser Initiative sind die steigenden Baukosten sowie die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. In einem Positionspapier wird darauf hingewiesen, dass es notwendig sei, von den hohen technischen Anforderungen an Wohngebäude abzuwichen, um Kostensenkungen zu ermöglichen.

NKR-Präsident Lutz Goebel äußerte, dass es in Deutschland mehr Mut erfordere, einfacher und günstiger zu bauen, als die höchsten Standards zu wählen. Diese Situation werde als Systemfehler betrachtet. Alle bestehenden Anforderungen sollten kritisch hinterfragt werden, insbesondere im Hinblick auf deren Notwendigkeit für Sicherheit und Gesundheit.

Der NKR schlägt konkret vor, Bauherren und ausführenden Unternehmen die Wahl zwischen verschiedenen Baustandards zu ermöglichen, darunter einfache, mittlere und höhere Standards. Die baurelevanten DIN-Normen sollen entsprechend gestuft werden, sodass ein „Standard einfacher Ausführung“ zur Grundausstattung wird. Abweichungen von diesem Standard wären dann nur in Richtung höherer Standards möglich.

Ziel des Positionspapiers ist es, die Bundesregierung in der frühen Phase des neuen Gebäudetyp-E-Gesetzes zu beraten. Dieses Gesetz soll den Vertragsparteien ermöglichen, rechtssicher auf nicht zwingend notwendige Standards zu verzichten. Bundesbauministerin Verena Hubertz sowie Bundesjustizministerin Stefanie Hubig haben bereits Eckpunkte für diesen Gebäudetyp vorgelegt. Laut dem Justizministerium wird in den kommenden Monaten ein Referentenentwurf veröffentlicht.

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