Pflegereform: Verfassungswidrigkeit des Finanzausgleichs zwischen SPV und PPV festgestellt

Pflegereform: Verfassungswidrigkeit des Finanzausgleichs zwischen SPV und PPV festgestellt

Mai 11, 2026
1 min. lesezeit

Berlin – Der PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther hat die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion nach einem Pflegefinanzausgleich zwischen der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) und der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) zurückgewiesen. Er bezeichnete diesen Vorschlag als verfassungswidrig und warnte vor den Konsequenzen eines solchen Vorhabens. Laut Reuther würde ein solcher Finanzausgleich die Privatversicherten dazu zwingen, sowohl für die Kosten der gesetzlichen Pflegekassen zu zahlen als auch eigene Rücklagen zu bilden.

Reuther erklärte, dass die 1994 eingeführte klare Trennung zwischen SPV und PPV durch nachträgliche Finanztransfers untergraben werde. Diese Trennung sei bewusst geschaffen worden, um zwei unterschiedliche Solidaritätsgemeinschaften abzubilden: eine umgekehrte umlagefinanzierte und eine kapitalgedeckte Versicherung. Ein solcher Eingriff würde nach seiner Auffassung die verfassungsmäßigen Rechte der Versicherten gefährden.

Zudem kritisierte er, dass die unterschiedliche Risikostruktur der Versichertengemeinschaften keinen verfassungswidrigen Finanzausgleich rechtfertige. Die Zugangshürden zur Privaten Krankenversicherung führten dazu, dass viele Menschen von der kapitalgedeckten Absicherung ausgeschlossen seien. Reuther sprach sich stattdessen für die Senkung der Versicherungspflichtgrenze aus, um mehr Menschen den Zugang zu einer privaten Absicherung zu ermöglichen.

Diese Stellungnahme kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Gesundheits- und Pflegefinanzierung in Deutschland zunehmend unter Druck steht. Experten warnen, dass eine lohnende Reform notwendig sei, um die finanziellen Herausforderungen im Pflegebereich zu bewältigen, ohne grundlegende Vertragsstrukturen und Rechte zu gefährden.

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