Die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorgeschlagenen Redispatch-Vorbehalte könnten die Förderkosten für Windenergie in Deutschland um bis zu 40 Milliarden Euro erhöhen. Dies geht aus einer internen Kalkulation des Umweltbundesamtes (UBA) hervor, die dem Bundesumweltministerium vorliegt.
Der Redispatch-Vorbehalt soll die Errichtung erneuerbarer Energieanlagen in Gegenden mit begrenzten Stromnetzkapazitäten regeln. Betreiber neu installierter Wind- oder Solarparks erhalten in diesen Regionen über einen Zeitraum von zehn Jahren keine Vergütung mehr, wenn ihre Anlagen bei Netzengpässen vom Netz genommen werden. Laut den Berechnungen des UBA führt diese Regelung zu erheblichen Erlösausfällen, was die Kosten neuer Windprojekte in betroffenen Gebieten strukturell erhöht.
Das UBA befürchtet, dass dies zu einem Rückgang des Angebots in den Windausschreibungen führen könnte. Der Wettbewerb könnte auf das Niveau von 2024 sinken, als die Zuschlagspreise um 1,5 Cent pro Kilowattstunde höher waren als in den letzten beiden Ausschreibungsrunden. Für die Wind-Ausschreibungen von 2027 bis 2030 schätzt das UBA die drohenden Mehrkosten der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Förderung auf rund 40 Milliarden Euro, die aus dem Haushalt finanziert werden müssten.
Der Redispatch-Vorbehalt ist Teil eines umfassenden Gesetzespakets zum Stromnetz, das derzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt wird. Die Verabschiedung des Gesetzes im Kabinett ist für den 20. Mai geplant.