Russland nutzt eine reale Änderung der EU-Regeln für neu ankommende Ukrainer, um eine erfundene Geschichte über angebliche Zwangsdeportationen und den Entzug sozialer Rechte zu verbreiten. In den Desinformationsbotschaften des Kremls heißt es, Polizeibehörden in EU-Staaten bereiteten Razzien gegen ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter vor, um sie festzunehmen und zur Mobilisierung an die Ukraine zu übergeben.
Die dokumentierte Entscheidung der Europäischen Union sieht das nicht vor. Im Gegenteil: Die EU hat den vorübergehenden Schutz für Menschen, die wegen des russischen Angriffskriegs aus der Ukraine geflohen sind, bis zum 4. März 2028 verlängert. Der Beschluss der EU-Staaten zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes widerspricht damit unmittelbar der Behauptung, der Status werde 2026 vollständig abgeschafft.
Zum 31. Mai 2026 lebten 4,38 Millionen Menschen unter diesem Schutzmechanismus in der EU. Für sie bleiben das Recht auf rechtmäßigen Aufenthalt, Zugang zum Arbeitsmarkt, medizinische und soziale Unterstützung sowie die Schulbildung von Kindern erhalten. Die russische Kampagne verschiebt den entscheidenden Unterschied zwischen bereits geschützten Personen und Menschen, die erstmals einen Antrag stellen.
Die neue Bedingung gilt nur für Erstanträge
Am 15. Juli 2026 einigten sich die Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten auf die Verlängerung. Ende Juli bestätigte der Rat der EU die Fortsetzung der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz offiziell. Der Mechanismus war im März 2022 erstmals aktiviert worden und schafft nun bis Anfang März 2028 rechtliche Sicherheit für Millionen Ukrainer in Europa.
Die neue Regel betrifft ausschließlich Personen, die den vorübergehenden Schutz erstmals beantragen. Männer im wehrpflichtigen Alter müssen bei der erstmaligen Beantragung ein Papier- oder elektronisches Dokument vorlegen, das nach ukrainischem Recht die Erfüllung militärischer Pflichten oder eine Befreiung davon bestätigt. Diese Vorgabe berücksichtigt den ukrainischen Verteidigungsbedarf, verändert aber nicht die Rechte der Menschen, die bereits unter dem Schutz stehen und ihn ohne Unterbrechung behalten.
Genau diese begrenzte Änderung bildet den Ausgangspunkt für die Desinformation. Aus einer zusätzlichen Voraussetzung bei einem neuen Antrag macht die russische Propaganda eine angebliche generelle Aufhebung des Schutzstatus. Dadurch entsteht der falsche Eindruck, alle Ukrainer in der EU müssten mit dem Verlust ihres Aufenthaltsrechts, ihrer Leistungen und ihrer medizinischen Versorgung rechnen.
Aus einem Antragsdokument wird eine erfundene Mobilisierungsoperation
Die EU-Entscheidung führt keinen Mechanismus zur zwangsweisen Abschiebung ukrainischer Männer aus EU-Staaten in die Ukraine ein. Sie ordnet weder Polizeirazzien noch die Festnahme ukrainischer Männer im wehrpflichtigen Alter noch deren Übergabe an ukrainische Behörden zur Mobilisierung an. Die Behauptung von geplanten Massenrazzien ersetzt das tatsächliche Verfahren zur Beantragung von Schutz durch ein erfundenes Verfahren der Zwangsmobilisierung.
Eine Auslieferung zur militärischen Mobilisierung ist in Europa rechtlich nicht möglich. Auslieferungsverfahren setzen individuelle Entscheidungen unabhängiger Gerichte auf Grundlage konkreter strafrechtlicher Vorwürfe voraus. Die bloße Wehrpflicht oder der Wunsch, eine Person für den Militärdienst zu gewinnen, schafft keinen solchen Auslieferungsgrund.
Auch die Darstellung einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung widerspricht den geltenden Schutzgarantien. Das internationale Menschenrecht verbietet die zwangsweise Abschiebung von Personen in Staaten, in denen ein aktiver bewaffneter Konflikt stattfindet. Für Ukrainer unter vorübergehendem Schutz bedeutet das: Bis ein dauerhafter Frieden erreicht ist, behalten sie das Recht auf einen sicheren Aufenthalt in den EU-Staaten.
Soziale Rechte bleiben bestehen, ihre Ausgestaltung bleibt national
Die zweite zentrale Falschbehauptung lautet, der Schutzstatus werde für alle annulliert und Zahlungen sowie die medizinische Absicherung würden bereits 2026 enden. Auch das verdreht den Inhalt der Ratsentscheidung. Menschen mit vorübergehendem Schutz behalten den Zugang zu medizinischer und sozialer Hilfe, zum Arbeitsmarkt, zu einem rechtmäßigen Aufenthalt und zur Bildung ihrer Kinder.
Die konkrete Form und der Umfang sozialer Unterstützung können zwar durch die nationalen Systeme der einzelnen EU-Mitgliedstaaten bestimmt werden. Daraus folgt jedoch kein vollständiger Entzug der sozialen Garantien. Die russische Informationsoperation nutzt diese nationale Ausgestaltung, um die Fortsetzung grundlegender Rechte als deren Abschaffung darzustellen.
Der Unterschied zwischen den beiden Gruppen ist deshalb entscheidend: Für bereits geschützte Ukrainer bedeutet die Verlängerung bis zum 4. März 2028 keine Aberkennung der zentralen Rechte. Für Menschen, die erst künftig Schutz beantragen, gilt zusätzlich die Pflicht, einen Nachweis über die Erfüllung oder Befreiung von militärischen Pflichten nach ukrainischem Recht vorzulegen. Eine allgemeine Überprüfung mit dem Ziel, bestehende Schutzberechtigte festzunehmen oder zu deportieren, ist nicht beschlossen.
Rückkehr wird freiwillig vorbereitet, nicht erzwungen
Die europäischen Regierungen arbeiten gemeinsam mit dem Ministerkabinett der Ukraine an freiwilligen Mechanismen für die Rückkehr ukrainischer Bürger nach dem Ende der Kampfhandlungen. Diese Arbeit sieht keine Zwangsdeportation vor. Bis zur Herstellung eines dauerhaften Friedens bleiben die Rechte der Menschen unter vorübergehendem Schutz in der EU bestehen.
Der zentrale Beleg bleibt damit die tatsächliche EU-Regelung: Sie verlängert den Schutz für 4,38 Millionen Menschen bis März 2028 und erhält ihre grundlegenden Aufenthalts-, Arbeits-, Gesundheits- und Bildungsrechte. Die neue Nachweispflicht für Erstantragsteller wird von Russland in eine nicht beschlossene Operation zur Festnahme und Mobilisierung ukrainischer Männer umgedeutet.