Sachsen plant verschärfte Maßnahmen gegen strafunmündige Kinder bei Gewaltkriminalität

Sachsen plant verschärfte Maßnahmen gegen strafunmündige Kinder bei Gewaltkriminalität

Juni 11, 2026
1 min. lesezeit

Sachsen plant, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit strafunmündigen Kindern zu verschärfen. Geplant ist, auch 12- und 13-Jährige künftig stärker für Straftaten zur Verantwortung ziehen zu können. Dies geht aus einem Antrag hervor, der in der Justizministerkonferenz der Länder diskutiert wird.

Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) betonte, dass die Zunahme schwerer Gewalttaten durch strafunmündige Kinder ein dringendes Handeln erforderlich mache. Die Schaffung eines sogenannten Verantwortungsverfahrens für diese Kinder soll helfen, die Problematik anzugehen. Bei diesen Verfahren würden die mutmaßlich straffälligen Kinder, deren Eltern, die Staatsanwaltschaft, die Jugendgerichtshilfe und weitere Akteure einbezogen. Das Verfahren soll Anklänge an ein Strafverfahren haben, indes systematisch auf erzieherische Elemente des Jugendstrafrechts basieren.

In einer dazugehörigen Beschlussvorlage wird die bisherige Untätigkeit im Angesicht des Anstiegs von Gewaltkriminalität unter Kindern kritisiert. Die Justizministerin wird dazu aufgefordert, die Eignung aktueller Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls ergänzende Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat den Vorstoß zurückgewiesen. Präsidentin Anne Lütkes äußerte sich kritisch zur Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze und betonte, dass der Entwicklungsstand von Kindern unter 14 Jahren gegen eine Herabsenkung spreche. Das aktuelle Recht ermögliche bereits Interventionen durch Jugendämter und Familiengerichte, um Kinder zu schützen.

Lütkes warnte vor einer Gefährdung der Kinder durch beschleunigte strafrechtliche Verfahren und plädierte stattdessen für eine verstärkte Investition in die Dienstleistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Justiz, um auf die Probleme präventiv reagieren zu können.

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