Schwerere Verkehrsunfälle, bei denen Cannabis am Steuer eine Rolle spielt, sollen zukünftig in der amtlichen Statistik erfasst werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums hervor, der in den Bundesrat eingebracht wird. Die Reform folgt der seit 2024 geltenden Teilfreigabe des Cannabiskonsums in Deutschland, die verschiedene Auflagen umfasst, darunter einen Grenzwert für den Konsum während des Fahrens.
Der geplante Gesetzeszusatz sieht vor, dass in der Straßenverkehrsunfallstatistik künftig auch Daten über den Grad der Cannabiseinwirkung erfasst werden. Dies wird analog zur Erfassung des Alkoholgehalts bei Fahrern gehandhabt. Die Polizei kann bei Unfallaufnahme Werte des psychoaktiven Wirkstoffs THC ermitteln, um festzustellen, ob und in welchem Ausmaß Fahrer unter dem Einfluss von Cannabis standen.
Die Statistik wird sich auf Unfälle konzentrieren, bei denen mindestens eine Person getötet oder verletzt wurde. Zudem werden auch schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden einbezogen. Erfasst werden sollen auch demografische Daten der Unfallbeteiligten sowie Informationen zum Verkehrsmittel und zur Fahrpraxis.
Seit August 2024 gilt für Autofahrer ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Überschreitungen dieses Wertes können mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkten im Verkehrszentralregister bestraft werden. Bei zusätzlichem Alkoholkonsum drohen höhere Strafen.
Die Erhebung dieser Daten soll nicht nur der Unfallforschung dienen, sondern auch die Prävention und Aufklärung im Verkehrsgeschehen verbessern. Ziel ist es, genauer zu verstehen, wie Cannabisunfälle entstehen und welches Verhalten insbesondere bei jungen Fahrern zu beobachten ist. Die Legalisierung des Cannabiskonsums, die als Teil eines öffentlichkeitswirksamen Vorhabens der Ampel-Koalition in Kraft trat, lässt seit dem 1. April 2024 den Eigenbedarf und Anbau von Cannabis unter bestimmten Auflagen zu.