Söder lehnt verfassungsrechtliche Prüfung eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht ab

Söder lehnt verfassungsrechtliche Prüfung eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht ab

Februar 17, 2026
1 min. lesezeit

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat sich gegen die Forderung nach einem Verbot der AfD ausgesprochen. In einem Interview mit der „Mediengruppe Bayern“ erklärte er am Mittwoch, dass die Frage eines solchen Verbots durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden müsse. Er verwies darauf, dass die AfD sich zunehmend nach rechts radikalisiere, anstatt sich in die politische Mitte zu bewegen.

Söder plädierte dafür, die AfD weiterhin durch den Verfassungsschutz zu beobachten, anstatt „hysterisch-moralische Verbotsforderungen“ zu stellen. Er äußerte sich zu den wirtschaftspolitischen Vorstellungen der AfD und bezeichnete diese als schädlich für Deutschland. Zudem kritisierte er die vermeintlichen Verbindungen der AfD zu Moskau und merkte an, dass die Beschäftigungsverhältnisse bei AfD-Abgeordneten zunehmend wie Clan-Strukturen wirkten.

Laut Grundgesetz sind Parteien verfassungswidrig, wenn ihre Ziele oder das Verhalten ihrer Anhänger die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden. Das Bundesverfassungsgericht ist für die Entscheidung über Verfassungswidrigkeit zuständig.

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