SPD fordert Streichung von Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit im Strafrecht

SPD fordert Streichung von Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit im Strafrecht

April 16, 2026
1 min. lesezeit

Die SPD hat in der laufenden Debatte um das Schwarzfahren im öffentlichen Verkehr den Druck auf die Union erhöht, den entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch zu streichen. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, äußerte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass es unerlässlich sei, Paragraf 265a StGB in der bestehenden Form abzulehnen, um ein modernes Strafrecht zu gewährleisten.

Die SPD fordert eine Reihe von Änderungen, die das Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafrecht vollständig entfernen und die damit verbundenen Ersatzfreiheitsstrafen beenden sollen. Wegge betonte, dass die Unterstützung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig für eine gesetzliche Neuregelung als positiv zu bewerten sei.

Die Grünen schließen sich der Forderung nach einer schnellen Entkriminalisierung an. Fraktionsmitglied Lena Gumnior kritisierte die bestehende Regelung als ungerecht und diskriminierend, da Menschen, die Geldstrafen nicht bezahlen können, oftmals in den Gefängnissen landen. Dies belastet nach Gumnior auch die Justiz unnötig stark.

Am Donnerstag wird der Bundestag zwei Gesetzentwürfe von Grünen und Linken zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein diskutieren. Bundesjustizministerin Hubig hat sich in der Vergangenheit offen für eine Änderung der geltenden Regelungen gezeigt.

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