Das Verkehrsministerium wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Trassenpreisbremse prüfen. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass dieses Urteil Rechtssicherheit für die internen Überlegungen zur Reform des Trassenpreissystems schaffen solle. Die Ergebnisse des Verfahrens am Verwaltungsgericht Köln werden abgewartet, bevor konkrete Schritte unternommen werden.
Die Bundesnetzagentur wird bei der Prüfung der Trassenpreise und der Markttragfähigkeit des Schienenpersonennahverkehrs involviert sein, wobei ihre Unabhängigkeit in der Regulierung betont wird.
Der EuGH hatte am Donnerstag entschieden, dass die Regelung in Deutschland zum Preisdeckel für die Nutzung von Schienen im Nahverkehr gegen EU-Recht verstoße. Die Luxemburger Richter wiesen darauf hin, dass Infrastrukturbetreiber einen angemessenen Spielraum bei der Preiskalkulation benötigen, um ihre Geschäfte unabhängig führen zu können. Die bestehende deutsche Regelung eingeschränkter Spielräume widerspreche dem Ziel, den Eisenbahnverkehr leistungsfähig und wettbewerbsfähig zu gestalten.