Vier von den Kommunalwahlen in Niedersachsen ausgeschlossene AfD-Politiker haben Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl vom 13. September eingelegt. In zwei Fällen richtet sich der Einspruch zusätzlich gegen die Stichwahl vom 27. September.
Der Sprecher des AfD-Landesverbands Niedersachsen, Patrick Bauer, bestätigte die Einsprüche. Sie seien bei den jeweiligen Kommunen eingegangen; nun entscheiden zunächst die zuständigen Räte beziehungsweise Kreistage.
Betroffen sind der Landkreis Friesland, der Landkreis Lüneburg sowie die Städte Wilhelmshaven und Herzberg am Harz. In Friesland durfte sich der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert nicht zur Wahl stellen, in Lüneburg der stellvertretende Landesvorsitzende Stephan Bothe und in Wilhelmshaven der Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße.
In Herzberg am Harz betrifft die Entscheidung den Göttinger AfD-Kreisvorsitzenden Justin Vogel.
Hintergrund ist eine im Frühjahr geänderte niedersächsische Wahlordnung. Nach der neuen Regelung müssen Bewerber für Wahlbeamtenämter wie Bürgermeister und Landräte geprüft werden, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie nicht gewährleisten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Wird ein Einspruch abgelehnt, können die Betroffenen nach Angaben von Bauer vor das Verwaltungsgericht ziehen.
