Bundeskabinett verabschiedet neues Gebäudemodernisierungsgesetz mit Regelungen zum Heizen

Bundeskabinett verabschiedet neues Gebäudemodernisierungsgesetz mit Regelungen zum Heizen

Mai 13, 2026
1 min. lesezeit

Das Bundeskabinett hat am heutigen Tage das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) verabschiedet, das die Regelungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ablöst. Die Neuregelung, die in der Öffentlichkeit oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet wird, soll sowohl für private Haushalte als auch für gewerbliche Nutzer grundlegende Änderungen beim Heizen mit sich bringen.

Eine der zentralen Änderungen betrifft die derzeitige Pflicht, dass bei Neubauten 65 Prozent der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammen muss. Diese Vorgabe wird aufgehoben. Die Bundesregierung gibt somit grünes Licht für einen erleichterten Einbau von Gas- und Ölheizungen. Bestehende Heizungen dürfen weiterhin genutzt und bei Bedarf repariert werden, ohne dass eine sofortige Umstellung erforderlich ist.

Das neue Gesetz wird am 1. November 2026 in Kraft treten, nachdem es im Bundestag und im Bundesrat beraten wird. Zuvor war ein Starttermin am 1. Juli 2026 angedacht gewesen.

Eine weitere Neuerung ist die Einführung einer Bio-Energietreppe. Demnach müssen ab 2029 mindestens zehn Prozent der Brennstoffe klimaneutral sein, mit einer schrittweisen Erhöhung auf 60 Prozent bis zum Jahr 2040.

Im Bereich der finanziellen Anreize wird die Bundesregierung weiterhin Investitionen in nachhaltige Heizsysteme fördern. Dazu gehört, dass Sanierungen durch die KfW-Bank mit vergünstigten Krediten und Tilgungszuschüssen unterstützt werden. Es wird eine Höchstsumme von 150.000 Euro für solche Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Des Weiteren ergeben sich Änderungen in Mietverhältnissen. Das Gesetz sieht eine Anteilung der Betriebskosten zwischen Vermietern und Mietern vor, die bisher hauptsächlich bei den Mietern lagen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Kosten für fossile Brennstoffe gerechter zu verteilen, wobei jedoch auch die Vermieter weiterhin die Möglichkeit haben, konventionelle Heizsysteme zu installieren.

Der Gesetzentwurf kommt nicht ohne Kritik. Vermieter befürchten steigende Kosten, insbesondere im Hinblick auf die künftigen CO2-Preise. Der Druck auf die Mieter nimmt zu, da sie in der Verantwortung stehen, ihre Heizsysteme aktiv zu wechseln und die finanziellen Auswirkungen neu zu kalkulieren. In diesem Kontext wird auch auf die Unsicherheiten verwiesen, die durch Schwankungen auf den Energiemärkten und regulatorische Vorgaben auf europäischer Ebene entstehen können.

Insgesamt steht das neue GMG im Fokus der politischen Debatten in Deutschland und wird voraussichtlich weitreichende Konsequenzen für die Heizpolitik und den Klimaschutz haben.

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