Die Bundesregierung wird am Vormittag ein neues „Gebäudemodernisierungsgesetz“ beschließen, das die bisherigen Regelungen zur Heiztechnik grundlegend verändert. Mit dieser Neuordnung soll das frühere Gebäudeenergiegesetz ersetzt werden, das in der letzten Legislaturperiode unter Mitwirkung von Grünen und SPD erstellt wurde. Die Union begründet den Schritt mit der Notwendigkeit, den Bürgern mehr Entscheidungsspielraum im Bereich Heizen zu geben.
Zentrale Änderungen betreffen die Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien. Der bisherige Pflichtanteil von 65 Prozent für neue Heizungen wird vollständig gestrichen. Stattdessen kommt eine Regelung mit gestaffelten Anforderungen zum Einsatz: Ab 2029 müssen alle neuen Öl- und Gasheizungen mit einer bestimmten Quote an nachhaltigen Brennstoffen betrieben werden, die von zunächst 10 Prozent auf 60 Prozent bis zum Jahr 2040 ansteigt. Dies steht im Widerspruch zum Ziel der Bundesregierung, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen.
In den Verhandlungen zwischen CDU/CSU und der SPD, die von Katherina Reiche (CDU) sowie den Fraktionsvorsitzenden beider Parteien geführt wurden, wurde ein Kompromiss gefunden, der auf den Wunsch nach weniger staatlicher Regulierung abzielt. Union und Koalitionspartner betonen die Rückkehr zur „Privatsache“ im Heizungskeller, was bedeutet, dass individuelle Entscheidungen der Haushaltsbesitzer wieder stärker betont werden.
Laut Umweltschutzverbänden wird die Gesetzesnovelle dennoch scharf kritisiert. Insbesondere die Möglichkeit, im Jahr 2040 noch bis zu 40 Prozent fossile Energieträger nutzen zu dürfen, wird als unzureichend erachtet, um die Klimaziele zu erreichen. Die SPD äußert Unzufriedenheit über die fehlende Detailierung zur tatsächlichen Umsetzbarkeit der Klimaneutralität im neuen Gesetz.
Der Gesetzesentwurf soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten, was den Bundestagsabgeordneten wenig Zeit für eventuelle Anpassungen lässt. Der aktuelle Stand zeigt jedoch, dass der politische Diskurs über die Heizvorgaben längst nicht abgeschlossen ist.