Bundesregierung plant Einführung einer Zuckerabgabe auf zuckerhaltige Getränke

Bundesregierung plant Einführung einer Zuckerabgabe auf zuckerhaltige Getränke

April 28, 2026
1 min. lesezeit

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028. Übereinstimmenden Berichten aus Regierungskreisen zufolge hat CSU-Chef Markus Söder in der ARD-Sendung Arena angekündigt, seinen Widerstand gegen diese Maßnahme aufzugeben. Diese Entscheidung erfolgt, obwohl der CDU-Parteitag eine Zuckersteuer zuvor mehrheitlich abgelehnt hatte.

Söder betonte, die Einnahmen aus der Zuckerabgabe sollten zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen verwendet werden, anstatt in den allgemeinen Haushalt zu fließen. Diese Bedingung sei offenbar im neuen Entwurf berücksichtigt worden. Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) unterstützt diese Sichtweise und fordert, die Einnahmen sollten nicht dazu dienen, „Haushaltslöcher zu stopfen“, sondern der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zugutekommen.

Die Diskussion um die Zuckerabgabe steht im Zusammenhang mit Empfehlungen eines Reformgremiums zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte dieses Gremium eingesetzt, welches unter anderem eine gestaffelte Steuer auf zuckerhaltige Getränke vorgeschlagen hatte. Im Finanzministerium wird jetzt von einer Abgabe statt einer Steuer gesprochen.

Zusätzlich sind vor der Kabinettsabstimmung über die Eckpunkte des Haushalts 2027 mehrere Anpassungen im Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen geplant. Berichten zufolge hat die SPD durchgesetzt, dass es keine Kürzung des Krankengelds geben soll, und bei der beitragsfreien Mitversicherung von Lebenspartnern Einschränkungen vorgenommen werden, die jedoch moderater ausfallen als originally vorgesehen.

Das Einsparvolumen der Gesundheitsreform beträgt nunmehr 16,3 Milliarden Euro, was einer Reduzierung im Vergleich zu den ursprünglich geplanten 19,6 Milliarden Euro entspricht. Diese Änderungen könnten dazu führen, dass die Belastungen für Versicherte und Beschäftigte bis 2030 um 16 Milliarden Euro geringer ausfallen als zuvor angedacht.

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