EuGH erklärt deutsche Trassenpreisbremse im Schienen-Nahverkehr für rechtswidrig

EuGH erklärt deutsche Trassenpreisbremse im Schienen-Nahverkehr für rechtswidrig

März 19, 2026
1 min. lesezeit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die deutsche Preisbremse für die Nutzung von Bahnschienen im Nahverkehr nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. In dem Urteil, das am 19. März 2026 veröffentlicht wurde, erklärten die Richter, dass die Berechnung der sogenannten Trassenpreise gegen EU-Vorgaben verstößt, da sie zu unflexibel ist.

Die betroffenen Unternehmen, die die Infrastruktur der Deutschen Bahn nutzen, sind verpflichtet, Trassenpreise zu zahlen. Diese Preise werden von den DB-Töchtern InfraGO und RegioNetz Infrastruktur festgelegt und von der Bundesnetzagentur genehmigt. Die aktuell genehmigten Preise für 2025 waren durch eine Deckelung weitgehend stabil gehalten worden, was den Regionalverkehr von den erheblichen Erhöhungen der Schienenmaut, die im Fern- und Güterverkehr stattfanden, befreit hatte.

Im Zuge des Urteils haben die Betreiber DB InfraGO und DB RegioNetz einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, weil sie die ursprünglich beantragten Entgelte erheben möchten. Dieses Gericht legte den Fall dem EuGH vor, um die Rechtmäßigkeit der deutschen Entgeltberechnung zu klären.

Minister aus verschiedenen Bundesländern äußerten Besorgnis über die möglichen finanziellen Folgen des Urteils. Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer beschrieb die Entscheidung als „Hiobsbotschaft für den Regionalverkehr“, da die Abschaffung der Preisbremse zu drastischen Kostensteigerungen führen könnte. Sollten keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, drohen steigende Ticketpreise und mögliche Angebotskürzungen.

Christian Bernreiter, der bayerische Verkehrsminister, warnte vor einem „Abbestellszenario ungekannten Ausmaßes“, wenn der Bund keine finanziellen Mittel bereitstellt, um die zusätzlichen Kosten für die Verkehrsunternehmen zu kompensieren. Die Problematik könnte in der kommenden Verkehrsministerkonferenz thematisiert werden, um schnelle Lösungen zu erarbeiten.

Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wies auf die Notwendigkeit hin, dass der Bund die Mehrkosten vollständig ausgleichen müsse, um den Erhalt der Regionalzug-Verbindungen zu gewährleisten.

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