Milka-Schokoladentafel offiziell als Mogelpackung eingestuft, Urteil des Landgerichts Bremen

Milka-Schokoladentafel offiziell als Mogelpackung eingestuft, Urteil des Landgerichts Bremen

Mai 13, 2026
1 min. lesezeit

Im Verfahren um die reduzierte Füllmenge der Milka-Schokolade hat das Landgericht Bremen entschieden, dass die Verbraucherzentrale Hamburg mit ihrer Klage gegen den Hersteller Mondelēz erfolgreich war. Das Gericht stufte die Änderung der Produktgröße von 100 auf 90 Gramm als „relative Mogelpackung“ ein, die die Verbraucher irreführe. Die vermeintliche Preiserhöhung, die gleichzeitig mit der Füllmengenreduzierung einherging, hatte bei den Konsumenten für Empörung gesorgt.

Der Fall begann, als Mondelez zu Jahresbeginn 2025 die Milka Alpenmilch-Tafel sowohl dünner als auch teurer anbot, ohne die Kunden klar über die Mengenänderung zu informieren. Bereits im Vorfeld der Entscheidung hatte das Gericht Zweifel an der Transparenz des Unternehmens geäußert und die Taktik von Mondelez als potenzielle Täuschung der Kunden bezeichnet. Der Vorsitzende Richter merkte an, es sei für Verbraucher schwer erkennbar, dass sich das Produkt in seiner Substanz verändert habe.

Um eine derartige Irreführung künftig zu verhindern, sieht das Urteil vor, dass der Hersteller klar und deutlich auf die reduzierte Füllmenge hinweisen muss. Diese Information soll mindestens vier Monate nach der Umstellung auf der Verpackung sichtbar sein, damit die Verbraucher die Änderung vollständig verinnerlichen können. Mondelez hingegen hatte in seinem Verteidigung angeführt, dass das Gewicht auf der Verpackung deutlich erkennbar sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Mondelez die Möglichkeit hat, gegen die Entscheidung vorzugehen. Der Konzern erklärte nach der Urteilsverkündung, die Entscheidung ernst zu nehmen und die Begründung des Gerichts im Detail zu prüfen. Mondelez bekräftigte zudem den Anspruch, transparent und verantwortungsvoll mit Informationen über seine Produkte umzugehen.

Diese Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf Praktiken der Lebensmittelindustrie, die unter dem Begriff „Shrinkflation“ bekannt sind, wo Produkte in einer kleineren Menge verkauft werden, während der Preis entsprechend steigt. Der Fall Milka könnte als Beispiel für eine breitere Problematik im Umgang mit Verbraucherinformationen in der Süßwarenindustrie dienen.

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