Mark Zuckerberg, CEO von Meta, trat in einem wichtigen US-Prozess auf, in dem ihm und anderen sozialen Medien vorgeworfen wird, Nutzer absichtlich süchtig zu machen. Die Klägerin, eine 20-jährige Frau, behauptet, dass die zum Scrollen einladenden Funktionen von Plattformen wie Instagram und Facebook ihre psychische Gesundheit beeinträchtigt hätten. Der Prozess könnte weitreichende Konsequenzen für die Branche haben.
Zuckerberg wies im Zeugenstand die Vorwürfe zurück und erklärte, dass Meta keine Ziele für die Nutzungsdauer seiner Apps mehr festlege. Dies sei eine Reaktion auf frühere Kritiken, die besagten, dass die Apps exzessive Nutzung förderten. Dennoch räumte er ein, dass die Altersüberprüfung bei neuen Benutzern hinsichtlich minderjähriger Nutzer nicht immer effektiv war.
Laut Zuckerberg konnten unter 13-Jährige auf die Plattformen zugreifen, obwohl dies gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Diese Konten würden zwar gelöscht, sobald die fehlgeschlagenen Überprüfungen entdeckt werden, jedoch wurde angemerkt, dass es hier in der Vergangenheit Schwierigkeiten gegeben habe.
Der Prozess richtet sich nicht nur gegen Meta, sondern auch gegen YouTube, während Snapchat und TikTok bereits durch einen Vergleich aus der Klage herausgehalten wurden. Die Klägerin führt an, dass ihre frühe Nutzung dieser Plattformen zur Entwicklung von Depressionen und Angstzuständen beigetragen hat. Das Verfahren könnte Präzedenzfälle schaffen, die potenziell hunderte ähnlicher Klagen nach sich ziehen könnten.